Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland
Für die Betreuung in Not geratener AuslandsösterreicherInnen wurde im Jahre 1967 per Gesetz der Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) errichtet. Dessen aktuelle gesetzliche Regelung ist das 'Auslandsösterreicher-Fonds-Gesetz (AÖF-G)', BGBl. I Nr.67/2006, das am 1.1.2007 in Kraft getreten ist. Der Auslandsösterreicher-Fonds verfolgt den Zweck, österreichischen StaatsbürgerInnen, die ihren Hauptwohnsitz im Ausland haben, zur Überbrückung vorübergehender Not oder Linderung andauernder materieller Not einmalige oder periodische Zuwendungen zu gewähren. Bei den Leistungen des Fonds handelt es sich um ergänzende Unterstützungen - wie etwa die Sozialhilfe in Österreich - , nicht um eine Art Pensions-Ersatz, von dem die gesamten Lebenshaltungskosten im Ausland bestritten werden können. Zuwendungen können nur dann gewährt werden, wenn das Einkommen und das verwertbare Vermögen der AntragstellerInnen sowie Leistungen unterhaltspflichtiger Angehöriger nicht ausreichen, um den Lebensbedarf zu sichern.
Neu ab dem 1.1.2007 ist, dass in (seltenen) Ausnahmefällen auch "HerzensösterreicherInnen" - dh frühere österreichische StaatsbürgerInnen mit Hauptwohnsitz im Ausland -, die ausserordentliche materielle Not leiden, AÖF-Zuwendungen erhalten können. Näheres dazu ist den am 15.1.2007 vom Kuratorium erlassenen 'Richtlinien für die Zuwendungen' zu entnehmen.
Kontakt:
Auslandsösterreicher-Fonds
Tel. +43 5 01150-4579
Fax +43 5 01159-443
E-mail: aoe-fonds(at)bmeia.gv.at
