Wahlen
ÖsterreicherInnen, die eine Wahlkarte besitzen, können bei Bundes-, Europa- und gewissen Landtagswahlen ihre Stimme an der Botschaft abgeben.
Nähere Informationen darüber erhalten Sie bei der Botschaft oder unter den nebenstehenden Quicklinks.
AÖ-Wahlrecht bei Landtagswahlen im Jahre 2013
Landtagswahlen in Niederösterreich am 3. März 2013
Gemäß niederösterreichischem Landesbürgerevidenzengesetz sind Auslandsniederösterreicher/innen wahlberechtigt, die vor weniger als zehn Jahren ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz von Niederösterreich ins Ausland verlegt haben. Nach Ablauf von zehn Auslandsjahren besteht - bei weiterem Verbleib im Ausland - keine Möglichkeit mehr, an Niederösterreichischen Landtagswahlen teilzunehmen. Das Wahlrecht kann überdies vom Ausland aus nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig bei der Gemeinde des letzten Haupt- oder Nebenwohnsitzes in Niederösterreich ein Antrag auf Eintragung in die Auslandsniederösterreicher-Evidenz gestellt wurde. Der Stichtag für die Teilnahme an den Landtagswahlen am 3. März 2013 war der 28. Dezember 2012. Anträge auf Eintragung in die Auslandsniederösterreicher-Evidenz, die nach dem Stichtag 28. Dezember 2012 bis inkl. 27. Jänner 2013 einlangen sollten, werden von den Gemeinden im Rahmen des Einspruchsverfahrens (betreffend Wählerverzeichnisse) geprüft werden.
Weitere Informationen inkl. Antragsformular für die Eintragung in die Auslandsniederösterreicher-Evidenz (nicht zu verwechseln mit der Bundeswählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz) finden sich auf http://www.noe.gv.at/Politik-Verwaltung/Wahlen/NOe-Landtagswahlen/LandtagswahlenAuslandsniederoesterreicherInnen.html. Ein Antragsformular zur Eintragung in die niederösterreichische Wählerevidenz findet sich auch in der Beilage.
Landtagswahlen in Tirol voraussichtlich am 28. April 2013
Gemäß Tiroler Landtagswahlordnung 2011 sind Auslandstiroler/innen wahlberechtigt, die vor weniger als zehn Jahren ihren Hauptwohnsitz von Tirol ins Ausland verlegt haben. Nach Ablauf von zehn Auslandsjahren besteht - bei weiterem Verbleib im Ausland - keine weitere Möglichkeit mehr, an Tiroler Landtagswahlen teilzunehmen. Das Wahlrecht kann überdies vom Ausland aus nur ausgeübt werden, wenn rechtzeitig bei der Gemeinde des letzten Hauptwohnsitzes in Tirol ein Antrag auf Eintragung in die Auslandstirolerevidenz gestellt wurde. Der Stichtag für die Teilnahme an den Tiroler Landtagswahlen 2013 wird erst nach der offiziellen Ausschreibung der Landtagswahl feststehen, wird aber relativ knapp bemessen sein. Es wird daher empfohlen, ehestbaldig einen Antrag auf Eintragung in die Auslandstirolerevidenz zu stellen.
Weitere Informationen sowie Online-Antragsformulare für die Auslandstirolerevidenz (nicht zu verwechseln mit der Bundeswählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz) finden sich unter http://www.tirol.gv.at/applikationen/e-government/formulare/eintragungwaehlerevidenz/ . Da nicht alle Tiroler Gemeinden eine online-Antrags-Anwendung unterstützen, ist ein Antrags-Formular für die Eintragung in die Auslandstirolerevidenz sowie eine seitens des Tiroler Verfassungsdienstes eingegangene weitere zusammenfassende Information beigelegt.
Bei den Landtagswahlen in Kärnten am 3. März 2013 sind Auslandsösterreicher/innen nicht wahlberechtigt.

