Ausstellung eines Strafregisterauszuges
Die Botschaft stellt auf schriftlichen Antrag von Österreichern und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in Iran aufhalten, Bescheinigungen über die im österreichischen Strafregister enthaltenen Verurteilungen des Antragstellers oder darüber aus, dass das Strafregister keine solchen Verurteilungen enthält (Strafregisterbescheinigungen). Strafregisterbescheinigungen können dem Antragsteller oder einer von dieser bevollmächtigten Person bei der Vertretungsbehörde ausgefolgt werden. Der Antragsteller hat allerdings einmal persönlich vor der Botschaft mit Reisepass zum Zwecke der Identitätsfeststellung vorzusprechen. Die Ausstellung dauert mindestens 24 Stunden. Die zu entrichtende Konsulargebühr kann der in den Amtsräumen aufliegenden Gebührenliste entnommen werden.
