Reisepass & Personalausweis
BITTE BEACHTEN SIE, dass Neuaustellungen von Österreichischen EU-Reisepässen und Änderungen in bestehenden Pässen sowie Neuausstellungen von Österreichischen Personalausweisen grundsätzlich nur dann vorgenommen werden können, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Iran haben.
Hinweis: Per 15.06.2012 werden Eintragungen von Kindern in den Reisepässen der Eltern ungültig.
Alle Reisepass-Werber sind ab sofort verpflichtet persönlich vorzusprechen - auch Säuglinge und Kinder bis zum Alter von 12 Jahren. Ausnahme bilden lediglich jene Personen, die gem. § 1 (1a) PassG-DV von der persönlichen Vorsprache entbunden werden können.
Österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland haben zusätzlich die Möglichkeit, während eines Österreich-Aufenthaltes bei einer inländischen Passbehörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft) einen neuen Reisepass zu beantragen.
Informationsblatt Reisepass und Personalausweis
Antrag auf Reisepass
Antrag auf Personalausweis
Erklärung zum Antrag auf Reisepass und Personalausweis
Allgemeine Informationen zum österreichischen Reisepass finden Sie auf der Homepage des Außenministeriums:
Weitere wertvolle Informationen zum österreichischen Reisepass und Personalausweis finden Sie unter:
Bundesministerium für Inneres - Reisepass
Zusätzliche Hinweise:
Verordnung zur Ermächtigung bestimmter Vertretungsbehörden zur Vornahme antragsbedürftiger passbehördlicher Amtshandlungen im Interesse besserer Erreichbarkeit. Diese Verordnung erstreckt sich auch auf die Ausstellung von Personalausweisen.
Verordnung BGBL Nr. 129/2009 vom 04. Mai 2009
Im Jahr 2010 wird gegenüber 2008 österreichweit eine Steigerung der Passanträge um 73% erwartet. Antragsteller werden daher gebeten, Passanträge rechtzeitig einzubringen. Da Pässe individuell von der Staatsdruckerei hergestellt werden und nach Teheran geschickt werden müssen, muss von einer Bearbeitungsdauer von 4 Wochen oder noch länger ausgegangen werden.
Verlorener oder gestohlener Reisepass
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle umgehend eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige.
Die polizeiliche Bestätigung wird von der iranischen Fremdenpolizeibehörde für die Ausreise (Ausreisevisum) benötigt.
Setzen Sie sich unverzüglich mit der Österreichischen Botschaft in Teheran in Verbindung.
Die Botschaft kann in Notfällen kurzfristig einen Reisepass ausstellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- 2 identische Passfotos: exakte Maße 3,5cm Breite x 4,5cm Höhe, gemäß den neuen Passbildkriterien
- Fotokopie des verlorenen/gestohlenen Reisepasses und des Visums (sofern vorhanden), sonstiges Identitätsdokument
- Polizeiliche Verlustanzeige
Konsulargebühren: Euro 70,00 (sind in bar in iran. Rials zu entrichten)
