Leben, Arbeiten und Studieren in Österreich
Nicht-EU Bürger benötigen eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für alle Arten von Beschäftigung, einschließlich einer Au pair-Anstellung.
- Die Arbeitserlaubnis muss vom zukünftigen Arbeitgeber in Österreich und VOR Einreise des Antragstellers beantragt werden (sogenannte "Einzelsicherungsbescheinigung").
- Die Arbeitserlaubnis wird nicht während Besuchsreisen nach Österreich erteilt.
- Die Botschaft kann keine Arbeitsplätze in Österreich vermitteln.
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz regelt umfassend Voraussetzungen und Verfahren zum Erhalt einer Beschäftigungsbewilligung (bzw. Einzelsicherungsbescheinigung) , über die ein Ausländer verfügen muss, um in Österreich arbeiten zu können. Diese Beschäftigungsbewilligung wird ausschließlich vom Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) erteilt. Die notwendige Bewilligung wird vom österreichischen Dienstgeber beantragt.
Die österreichische Arbeitsmarktverwaltung ist bestrebt, die Ausländerbeschäftigung weitgehend auf den derzeitigen Stand zu beschränken, um für Inländer, jugendliche Ausländer der 2. Generation und arbeitslose Ausländer der älteren Generation, die schon lange in Österreich leben, zusätzliche Arbeitsplätze bereitstellen zu können.
Das Arbeitsmarktservice Österreich bietet eine umfangreiche Jobdatenbank (E-Job-Room) und Tipps für die Jobsuche, sowie eine ausführliche Linkliste zu öffentlichen und privaten Personal- und Arbeitsvermittlern für die erfolgreiche Arbeitsuche.
Arbeitsmarktservice:
Informationen zur "Rot-Weiß-Rot Card":
- Download - Info RWR Card in deutsch
- Download - Kriteriendatenblatt in deutsch
- Download - Weitere Unterlagen zum Kriteriendatenblatt in deutsch
- Download - Info RWR Card in english
- Download - Admission Criteria data sheet in english
- Download - Further documentation to admissio criteria data shee in english
Nähere Informationen erhalten Sie unter: www.migration.gv.at
Studieren in Österreich
Ausführliche Informationen über Österreichs Universitäten und Hochschulen sowie das Schulwesen im Allgemeinen erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sowie des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur.
- Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
- Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
- HELP - Amtshelfer - Schule
Die Zulassungskriterien zum Studium in Österreich sind direkt an den österreichischen Universitäten bzw. Hochschulen zu erfragen.
Nähere Informationen betreffend Studium, Bildungsfragen, Stipendien usw. können auch auf der Website des Österreichischen Austauschdienstes (ÖAD) abgefragt werden:
- Österreichischer Austauschdienst - ÖAD
- Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung
- Akademisches Portal Österreich
- Diplomatische Akademie Wien
- Austauschprogramme für interkulturelles Lernen Österreich
- Österreichische Hochschülerschaft
Download - Inforblatt "Guide for Students and Reserachers"
Aufenthalt und Niederlassung in Österreich
Nachstehende Informationen richten sich an alle Drittstaatsangehörige mit Ausnahme von EWR-Bürgern, die einen längeren Aufenthalt in Österreich beabsichtigen. Verbindliche Auskünfte können an den zuständigen Bewilligungsbehörden in Österreich eingeholt werden. Diese richten sich nach dem jeweils beabsichtigten Wohnsitz in Österreich.
Merkblatt - Aufenthalt und Niederlassung in Österreich
Merkblatt - Deutsch vor Zuwanderung
