Österreich und die EU
Die Europäische Union
Die Europaidee kann bis zur griechisch-römischen Antike zurück verfolgt werden. Die Einigung Europas zu einer Friedensgemeinschaft nahm aber erst mit dem Konzept Jean Monnets und Robert Schumans der Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) konkrete Formen an: ab 1952 wurden die Produktionsbereiche Kohle und Stahl einer supranationalen Verwaltung unterstellt. Das Projekt eines europäischen Binnenmarktes sollte mit den Verträgen von Rom 1957 aber in seiner weitreichenden Wirkung die EGKS noch übertreffen.
Die Europäische Union, in der wir heute leben, ist als eine Rechtsgemeinschaft konzipiert und auf völkerrechtliche Verträge zwischen ihren Mitgliedsstaaten gegründet. Zu den zwei Gemeinschaften (EG, EAG) als "erste Säule" gesellen sich gegenwärtig die grundsätzlich zwischenstaatlich konzipierte Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen hinzu.
Am 1. Jänner 1995 trat Österreich als Mitglied der Europäischen Union bei. Damit fand ein Prozess österreichischer Integrationsbemühungen seinen Abschluss, der lange vor der Überreichung des österreichischen EG-Beitrittsansuchens am 17. Juli 1989 durch den damaligen Außenminister Dr. Alois Mock, seinen Ausgang genommen hatte.
So gehörte Österreich zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), die durch den am 3. Mai 1960 in Kraft getretenen Stockholmer Vertrag errichtet wurde. Die erste engere wirtschaftliche Anbindung an die in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zusammengeschlossenen europäischen Staaten fand 1973 mit der Einrichtung einer Freihandelszone zwischen Österreich und der EWG statt. Obwohl dieser Brückenschlag zwischen der EFTA und der Gemeinschaft erfolgreich war, da der Exportwirtschaft der EFTA-Staaten im industriellen Sektor ein möglichst ungehinderter Zugang zum EG-Raum geboten wurde, enthielt sie keine Perspektive zur umfassenderen Gestaltung der Beziehungen.
Erst der 1989 vom damaligen Kommissionspräsidenten Jacques Delors vorgelegte Plan der Errichtung eines Europäischen Wirtschaftsraumes sah eine enge Assoziation von EFTA und EWG vor. Bei der Unterzeichnung dieses Vertrages zur Errichtung eines Europäischen Wirtschaftsraumes am 2. Mai 1992 in Porto war Österreichs Integrationsziel aber bereits die Vollmitgliedschaft in den Europäischen Gemeinschaften. Nur ein Jahr nach Inkrafttreten des EWR-Vertrages 1994 sollte Österreich die Seiten des Vertrages wechseln.
Nach Übergabe des Beitrittsansuchens am 17. Juli stimmte der Rat bereits am 28. Juli 1989 der Einleitung eines Aufnahmeverfahrens zu. Formal wurden die Beitrittsverhandlungen am 1. Februar 1993 aufgenommen.
Mit dem Bundesverfassungsgesetz über den Beitritt Österreichs zur EU ("Beitritts-BVG", BGBl Nr.744/1994) wurde eine ausdrückliche Ermächtigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages entsprechend dem Ergebnis der Verhandlungen, das am 12. April 1994 erzielt worden war, erteilt. Nach Beschluss durch den Nationalrat und den Bundesrat wurde das Beitritts-BVG gemäß Artikel 44 Abs. 3 der österreichischen Bundesverfassung am 12. Juni 1994 einem Volksentscheid unterzogen, bei dem 66,58% der ÖsterreicherInnen dem Beitritt Österreichs zur EU zustimmten. Die Unterzeichnung des Beitrittsvertrages und der Schlussakte erfolgte am 24. Juni 1994 in Korfu.
Neben der österreichischen Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist Österreich in einer Reihe von weiteren bedeutenden europäischen multilateralen Einrichtungen wie der OSZE und dem Europarat, vertreten. Im Sicherheitsbereich beteiligt sich Österreich weiters am "Programm Partnerschaft für den Frieden" der NATO.
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