Reisepass
Es werden nur mehr biometrische Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgestellt.
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können daher nur persönlich in der Botschaft eingebracht werden.
Bei der Beantragung des Reisepasses sind nachfolgend aufgelistete Dokumente im Original vorzulegen:
- Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses und Erklärung vollständig ausgefüllt (auch Spalten "beizubringende Nachweise")
- Formular „Personenstandserklärung“
- Geburtsurkunde
- zutreffendenfalls Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Nachweis akademischer Grade, falls vorhanden und deren Eintrag gewünscht wird
- Auszug aus dem Melderegister (Aufenthaltsnachweis, Meldenachweis etc. – nicht älter als 4 Wochen)
- Bisheriger Reisepass oder bei Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und bei Diebstahl des alten Reisepasses eine amtliche Anzeigebestätigung
- 1 Passfoto (35 x 45 mm) entsprechend den Kriterien für biometrische Ausweise, rückseitig mit Namen und Geburtsdatum versehen
- Die Gebühr von 76,00 Euro gemäß TP 6 (1) Konsulargebührengesetz (KGG) ist bei persönlicher Antragstellung in bar zu entrichten.
Im Einzelfall können darüber hinaus noch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wenn dies für die weitere Bearbeitung erforderlich ist.
Alle bislang ausgestellten österreichischen Reisepässe bleiben weiterhin bis zum Ablaufdatum gültig – eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungszeit: ca. 3-4 Wochen
Österreichische Botschaft Tallinn
Vambola 6, 5. Stock - 10114 Tallinn
Tel: (+372) 627 87 40
Fax: (+372) 631 43 65
E-Mail: tallinn-ob(at)bmeia.gv.at
Reisepässe für Minderjährige
Für Minderjährige werden nur mehr biometrische Reisepässe mit Datenträger (Chip) ausgestellt, wobei ab dem 12. Lebensjahr die Reisepässe mit Fingerabdrücken ausgestellt werden.
Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses können nur bei persönlicher Anwesenheit des Minderjährigen eingebracht werden.
Die Gültigkeitsdauer dieser Pässe richtet sich nach dem Lebensalter der Kinder und beträgt bis zum zweiten Lebensjahr 2 Jahre, vom 2. bis zum 12. Lebensjahr 5 Jahre und ab dem 12. Lebensjahr 10 Jahre.
Persönliche Antragstellung:
- Unmündige Minderjährige (unter 14 Jahren):
Die Antragstellung erfolgt durch den gesetzlichen Vertreter im Beisein des unmündigen Minderjährigen
- Mündige Minderjährige (über 14 aber unter 18 Jahren):
Die Antragstellung kann durch den Minderjährigen selbst erfolgen; die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters muss entweder persönlich vor Ort oder durch eine beglaubigte schriftliche Zustimmungserklärung erfolgen.
Nachfolgend aufgelistete Dokumente sind im Original vorzulegen:
- Reisepassantrag für Minderjährige und Erklärung vollständig ausgefüllt (auch Spalten "beizubringende Nachweise").GeburtsurkundeFalls zutreffend, Heiratsurkunde der Eltern mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung, zutreffendenfalls Scheidungsurteil bzw. Sorgerechtsbeschluss
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original) des österreichischen Elternteils, bei Kindern über 12 Jahren muss der eigene Staatsbürgerschaftsnachweis vorgelegt werden
- Auszug aus dem Melderegister (Aufenthaltsnachweis, Meldenachweis etc. - nicht älter als vier Wochen) des Kindes sowie des österreichischen Elternteils
- Falls zutreffend: Bisheriger Reisepass oder bei Verlust ein weiterer Lichtbildausweis und bei Diebstahl des alten Reisepasses eine amtliche Anzeigebestätigung
- 1 Passfoto (35x45mm), entsprechend den Kriterien für biometrische Ausweise
- Die Gebühr von 76,00 bzw. für Kinder unter 12 Jahren 30,00 Euro (Gegenwert in Landeswährung nach dem jeweiligen Amtskurs) gemäß TP 6(1 bzw. 2) Konsulargebührengesetz (KGG) ist in bar zu entrichten.
Konsulargebührenfrei ist die erstmalige Ausstellung eines Reisepasses für ein Kind vor dem zweiten Lebensjahr.
Im Einzelfall können darüber hinaus noch zusätzliche Dokumente verlangt werden, wenn dies für die weitere Bearbeitung erforderlich ist.
Falls der/die Minderjährige/n bisher in den Reisepässen der Eltern miteingetragen war/en, sind diese zwecks Streichung der Eintragung/en vorzulegen.
Bearbeitungszeit: ca. 3-4 Wochen
Miteintragung von Kindern
Die Miteintragung von Kindern in Reisepässen ist seit 15.Juni 2012 nicht mehr gültig.
Verwendung von verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepässen im Falle der Wiederauffindung
Vor der Verwendung eines einmal als verloren bzw. gestohlen gemeldeten Reisepasses im Falle der Wiederauffindung wird dringend abgeraten. Gestohlen oder verloren gemeldete Reisedokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben und auch im Falle eines Widerrufes der Ausschreibung kann es zu Schwierigkeiten/Einreiseverweigerungen führen.
