Einreise
Zur Einreise nach Estland benötigen österreichische Staatsangehörige einen gültigen, österreichischen Reisepass oder einen gültigen österreichischen Personalausweis.
Als österreichische/r Staatsbürger/in sind Sie berechtigt, sich in Estland niederzulassen und eine Arbeit aufzunehmen, wozu Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen estnischen Einwanderungsbehörde (Fremdenpolizei/Ulkomaalaisasiat) stellen müssen.
Ausführliche Informationen betreffend Aufenthalt, Anmeldung, sowie Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen finden Sie auf dem folgenden Link.
Touristischer Aufenthalt
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen mit Österreich. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte. Wer noch keine e-card besitzt, muss vor der Reise beim Sozialversicherungsträger eine "provisorische Ersatzbescheinigung" lösen.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall und Krankentransport sollte dennoch in Betracht gezogen werden. Dies gilt auch für Krankentransportflüge, die von mehreren österreichischen Gesellschaften angeboten werden.
