Haustiere

- HundBild: Microsoft
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der Europäischen Union mitgenommen werden, muss ab 3. Juli 2004 ein Ausweis (pet passport) mitgeführt werden.
Der Ausweis ist von einem dazu ermächtigten Tierarzt auszustellen. Aus ihm muss u.a. hervorgehen, dass das Tier über eine gültige Tollwutimpfung verfügt.
Das Tier muss außerdem durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Hinweis: Für Irland, Schweden und Großbritannien gelten bis Juli 2009 zusätzliche Anforderungen bezüglich Tollwut-Antikörper, Zeckenimpfung und Echinococcus multilocularis.
Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen entnehmen.
