Haustiere
Ausweis (pet passport)
Für Hunde, Katzen und Frettchen, die auf Reisen innerhalb der Europäischen Union mitgenommen werden, muss ab 3. Juli 2004 ein Ausweis (pet passport) mitgeführt werden.
Der Ausweis ist von einem dazu ermächtigten Tierarzt auszustellen. Aus ihm muss u.a. hervorgehen, dass das Tier über eine gültige Tollwutimpfung verfügt.
Kennzeichnung
Das Tier muss außerdem durch eine deutlich erkennbare Tätowierung oder durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.
Hinweis: Bitte informieren Sie sich auch bei der zuständigen schwedischen Behörde bezüglich allfälliger spezifischer schwedischer Regelungen.
Die europäischen Bestimmungen über das Verbringen von Haustieren finden Sie hier.
Eine Veterinärbescheinigung können Sie mit untenstehendem Link herunterladen.

