Arzneiwaren
Für das Verbringen von Arzneimitteln nach Österreich ist in manchen Fällen, insbesondere für Narkotika und Schmerzmittel, eine Einfuhrbewilligung notwendig.
Ausnahmeregelungen von der Einfuhrbewilligung gelten in folgenden Fällen:
Reisende mit gewöhnlichem Wohnsitz in Österreich benötigen keine Einfuhrbewilligung für Arzneiwaren im Reiseverkehr, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Arzneimittel zum persönlichen Gebrauch (handelsübliche Menge gemäß ärztlicher Verschreibung für die Zeit der Aufenthaltsdauer in Österreich)
Nähere Auskünfte:
