Staatsbürgerschaft
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung, Erstreckung der Verleihung, etc. erworben werden.
Der Erwerb durch Abstammung bedeutet, dass ein eheliches Kind mit der Geburt automatisch Staatsbürger wird, wenn ein Elternteil zu diesem Zeitpunkt österreichische/r StaatsbürgerIn ist.
Uneheliche Kinder erwerben automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt österreichische Staatsbürgerin ist, ohne dass auf den Geburtsort des Kindes oder die Staatsangehörigkeit des unehelichen Vaters Rücksicht genommen wird.
Uneheliche Kinder eines österreichischen Vaters und einer ausländischen Mutter erwerben die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch nur dann, wenn die Eltern vor Erreichen der Volljährigkeit des Kindes heiraten. Ist das Kind zu diesem Zeitpunkt bereits älter als 14 Jahre, dann muss das Kind dem Erwerb zustimmen. Die frühere Staatsangehörigkeit kann in diesem Fall behalten werden.
Uneheliche Kinder eines österreichischen Vaters und einer ausländischen Mutter können auf Antrag die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten, wenn der Vater die Obsorge für das Kind inne hat. Dies wäre durch ein entsprechendes Dokument (in Schweden: Personbevis) nachzuweisen. In diesem Fall des Erwerbes wäre ein Verzicht auf die derzeitige Staatsangehörigkeit notwendig.
Der Erwerb durch Verleihung gilt vor allem für Fremde, die sich in Österreich niedergelassen haben und sich nun zur Gänze integrieren wollen. An Ehegatten/Innen österreichischer StaatsbürgerInnen kann ebenfalls nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden.
Das Verfahren zur Verleihung der Staatsbürgerschaft wird vom Amt der jeweils zuständigen Landesregierung durchgeführt.
Beibehaltung/Verlust der Staatsbürgerschaft
Bei freiwilligem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verliert man automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern nicht vor Beantragung der anderen Staatsangehörigkeit beim zuständigen Landeshauptmann in Österreich um die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft angesucht und bewilligt wurde.
Ansuchen um Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für österreichische Staatsbürger
Österreichische Staatsbürger, welche keinen Staatsbürgerschaftsnachweis haben, können diesen mit dem unten stehenden Formular beantragen.
Die Gebühren finden Sie rechts unter "Konsulargebühren".
