Reisepass
EINFÜHRUNG DES SICHERHEITSPASSES MIT FINGERABDRUCK
Wichtige Änderungen bei der Beantragung von Reisepässen:
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Ab diesem Zeitpunkt benötigt jedes Kind für den Grenzübertritt einen eigenen Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist – einen Personalausweis.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.Passanträge sind PERSÖNLICH an der Österreichischen Botschaft Stockholm zu stellen.
- Die Honorarkonsulate in Malmö und Luleå sowie das Honorargeneralkonsulat in Göteborg können PERSÖNLICHE Anträge für Reisedokumente ohne Fingerabdrücke (Notpässe, Kinderpässe und auch Personalausweise) entgegennehmen.
- Die alten Reisepässe behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit, es ist kein Umtausch erforderlich.
- Die Gebühren bleiben gleich.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres.
Neuer Reisepass mit Fingerabdruck
Um einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren an der Österreichischen Botschaft Stockholm beantragen zu können, müssen Sie in Schweden wohnsitzmäßig gemeldet sein. Dies wird durch die Vorlage eines sogenannten "Personbevis", ausgestellt von der Steuerbehörde (Skatteverket) bestätigt.
Beachten Sie bitte, dass der Reisepass in Österreich ausgestellt wird, weshalb mit einer Bearbeitungszeit von 4 bis 8 Wochen zu rechnen ist. Die Bearbeitungsdauer in Österreich kann von der Botschaft nicht beeinflußt werden. Es wird daher empfohlen, die Antragstellung rechtzeitig durchzuführen.
Beachten Sie bitte:
Persönliche Vorsprache bei Antragstellung an der Österreichischen Botschaft Stockholm (Montag bis Freitag 09:30-12:30) ist erforderlich (gilt auch für Kinder).
Die Konsulargebühr ist in bar in SEK zu entrichten.
Die Unterschrift, welche auf dem Antragsformular rechts oben zu leisten ist, muss vor einem Mitarbeiter der Österreichischen Botschaft geleistet werden. Anstelle des Kindes, das noch nicht selbst unterschreiben kann, schreiben die Eltern in BLOCKSCHRIFT den Namen des Kindes in dieses Feld.
Für die Passausstellung werden folgende Dokumente im Original benötigt:
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (bzw. Antragsformular für Minderjährige).
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Erklärung" (bzw. "Erklärung für Minderjährige").
- 1 neues Passphoto (siehe Passbildkriterien des BMI) oder Passbildkriterien)
- der alte Reisepass. Dieser muss ungültig gestempelt werden, bevor der neue Pass ausgefolgt werden kann. Bei erstmaliger Ausstellung eines Reisepasses bzw. Verlust oder Diebstahl des alten Reisepasses müssen Sie sich mit einem anderen gültigen Lichtbildausweis identifizieren und die Geburtsurkunde („Personbevis" mit Angabe der Eltern für in Schweden geborene Personen) und den Staatsbürgerschaftsnachweis mitnehmen. Bei Diebstahl zusätzlich noch eine Diebstahlanzeige.
- gegebenenfalls Heiratsurkunde und / oder Scheidungsurteil.
- Falls Sie einen akademischen Titel haben und diesen in Ihrem neuen Reisepass eintragen lassen wollen, muss die Verleihungsurkunde im Original vorgelegt werden
- Ein neuer Personbevis („Familjebevis“) von der Steuerbehörde, in dem auch Ihre Staatsbürgerschaft und gegebenenfalls Ehemann/Ehefrau und Kinder vermerkt sind.
- Die Konsulargebühr in SEK finden Sie unter dem neben stehenden Link "Konsulargebühren".
Um Unklarheiten besonders hinsichtlich der Schreibung des Namens und des Geburtsortes zu vermeiden, werden Sie gebeten, zusätzlich noch
- die Geburtsurkunde („Personbevis" mit Eltern für in Schweden geborene Personen) und
- den Staatsbürgerschaftsnachweis
zur Beantragung mitzunehmen.
Passänderungen
Folgende Änderungen können in einem bereits ausgestellten Reisepass durchgeführt werden: Streichung von miteingetragenen Kindern, Änderung des Wohnortes, Eintragung/Änderung eines akademischen Grades. Bei einem entsprechenden Antrag werden Sie Vorlage folgender Unterlagen gebeten:
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (siehe unten stehender Link).
- Formular "Erklärung" welches bei jedem Ansuchen ausgefüllt und unterschrieben sein muss.
- Ein neuer Personbevis der schwedischen Steuerbehörde, aus dem Ihr geänderter Wohnort ersichtlich ist.
- Bei Änderung/Neueintragung des akademischen Titels die Verleihungsurkunde im Original.
- Die Konsulargebühren für eine Änderung finden Sie unter nebenstehendem Quicklink "Konsulargebühren".
