Personenausforschung
Personenausforschung in Österreich
Um die neue Adresse einer Person ausfindig zu machen, wendet man sich
- in den Bundesländern: an das Meldeservice der Gemeindeämter
- in Wien: an das Meldeservice der magistratischen Bezirksämter
Für Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters (ZMR) ist es überdies erforderlich, dass der/die AntragstellerIn zumindest folgende Daten des/der Gesuchten angeben kann:
- Vor- und Familienname,
- Geburtsdatum und
- ein zusätzliches Merkmal, d.h. einen Bestandteil der Meldedaten (= Daten, die auf dem Meldezettel vermerkt sind).
Das Ansuchen um Meldeauskunft kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson beim Zentralen Melderegister erfolgen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im österreichischen Amtshelfer.
Personenausforschung in Schweden
In Schweden ist die Ausforschung einer Person relativ einfach, sofern Sie in Kenntnis der so genannten "Personnummer" (=vergleichbar mit der österreichischen Sozialversicherungsnummer) sind.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort "Folkbokföring" auf der Homepage des Skatteverkets.
