Personalausweis
Anträge auf Ausstellung eines Personalausweises können persönlich an der Konsularabteilung der Botschaft (Montag bis Freitag 09:30-12:30) und an den Honorarkonsulaten in Malmö und Luleå sowie am Honorgeneralkonsulat in Göteborg eingebracht werden.
Bei der Beantragung des Personalausweises sind die folgenden Dokumente im Original vorzulegen:
- Antragsformular vollständig ausgefüllt (auch Spalten "beizubringende Nachweise").
- Erklärung
- der alte Personalausweis oder Ihr Reisepass
- zutreffendenfalls Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Namensführung nach der Eheschließung
- Gegebenenfalls Nachweis akademischer Grade im Original
- Auszug aus dem Melderegister (Personbevis - nicht älter als vier Wochen)
- Identitätsnachweis bzw. Identitätszeuge
- 1 Passfoto (35 x 45 mm), entsprechend den Kriterien für biometrische Ausweise, rückseitig mit Namen und Geburtsdatum versehen (siehe Information zu neuen Passbildkriterien)
- Die Konsulargebühr ist in bar in SEK zu begleichen (siehe nebenstehender Link)
Um Unklarheiten besonders hinsichtlich der Schreibung des Namens und des Geburtsortes zu vermeiden, werden Sie gebeten, zusätzlich noch
- die Geburtsurkunde („Personbevis" mit Eltern für in Schweden geborene Personen) und
- den Staatsbürgerschaftsnachweis
zur Beantragung mitzunehmen.
