Lebensbestätigungen
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von Pensionen und sonstigen Leistungen am Leben und somit weiterhin bezugsberechtigt sind.
Eine persönliche Vorsprache an der nächstgelegenen konsularischen Vertretungsbehörde ist notwendig, der Reisepass wäre mitzubringen. Im Fall von schwerer Erkrankung oder Bettlägerigkeit kontaktieren Sie bitte die Österreichische Botschaft.
