Einreise und Aufenthalt
Zur Einreise nach Schweden benötigen österreichische Staatsangehörige einen gültigen österreichischen Reisepass oder einen gültigen österreichischen Personalausweis.
Als österreichische/r Staatsbürger/in sind Sie berechtigt, sich in Schweden niederzulassen und eine Arbeit aufzunehmen, wozu Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis bei der schwedischen Einwanderungsbehörde, Migrationsverket, stellen müssen.
Ausführliche Informationen betreffend Aufenthalt, Anmeldung, sowie Informationen über Lebens- und Arbeitsbedingungen finden Sie auf dem nebenstehenden Quicklink.
Touristischer Aufenthalt
Es besteht ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Österreich und Schweden. Die e-card der österreichischen Sozialversicherungsträger enthält auch die im EU/EWR-Raum und der Schweiz gültige europäische Krankenversicherungskarte. Wer noch keine e-card besitzt, muss vor der Reise beim Sozialversicherungsträger eine "provisorische Ersatzbescheinigung" lösen.
Der Abschluss einer Reiseversicherung für den Krankheitsfall bzw. Krankentransport sollte in Betracht gezogen werden. Mehrere österreichische Gesellschaften bieten diesen Service an.
