Beglaubigung
Beglaubigungen von Urkunden, die von einer amtlichen Stelle in Österreich oder Schweden ausgestellt worden sind, bedürfen keiner weiteren Beglaubigung, um in Österreich oder Schweden anerkannt zu werden.
Beglaubigung von Unterschriften
Die konsularischen Vertretungen beglaubigen die Unterschrift von Privatpersonen, soweit die Dokumente für Österreich bestimmt sind. Zur Beglaubigung der Unterschrift ist es unbedingt erforderlich, dass die Unterschrift vor dem Beglaubigungsbeamten geleistet wird. Sprechen Sie deshalb persönlich vor und nehmen Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis mit.
Für die Beglaubigung ist eine Konsulargebühr in bar zu entrichten. Den Betrag in SEK können Sie unter dem Punkt Konsulargebühren finden.
Beglaubigung der Richtigkeit einer Abschrift oder Vervielfältigung
Die konsularischen Vertretungen beglaubigen die Richtigkeit einer Abschrift oder Vervielfältigung. Hiezu müssen das Original des Dokuments und die Kopie vorgelegt werden. Auch hierfür ist eine Konsulargebühr in bar zu bezahlen. Den Betrag in SEK finden Sie ebenfalls unter dem Punkt "Konsulargebühren".
Beglaubigung einer Übersetzung
Die konsularischen Vertretungen Österreichs sind nicht befugt, die Richtigkeit einer Übersetzung zu bestätigen. Übersetzungen müssen von einem gerichtlich beeidetem Übersetzer vorgenommen werden. Eine Überbeglaubigung der Unterschrift und des Siegels des Übersetzers ist nicht erforderlich.
Für die Liste der zugelassenen Übersetzer in Österreich klicken Sie auf den nebenstehenden Link.
Beglaubigung im Hochschulbereich
Informationen über das Beglaubigungswesen im Hochschulbereich finden Sie im Merkblatt, welches via nachstehendem Link zum Download zur Verfügung steht (in deutscher Sprache).
