Arbeiten in Schweden
Österreichische Staatsangehörige benötigen keine Arbeitserlaubnis, wenn sie in Schweden arbeiten möchten. Es genügt die Aufenthaltserlaubnis. Im übrigen wird auf das Kapitel "Einreise und Aufenthalt in Schweden" verwiesen.
Informationen zu "Arbeit in Schweden" können auch auf der Homepage des schwedischen Arbeitsmarktservice abgerufen werden.
Falls Sie in Österreich eine Arbeitslosenunterstützung beziehen, können Sie diese drei Monate lang in Schweden weiterbeziehen. Vor Ihrer Abreise sollten Sie sich in Österreich an das AMS wenden, das die Unterstützung bewilligt, um das entsprechende Formular zu erhalten (E303/3). Innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Ankunft müssen Sie sich beim schwedischen Arbeitsmarktservice registrieren lassen. Falls Sie nach drei Monaten keine Arbeit gefunden haben, können Sie bei Rückkehr vor Ablauf der Dreimonatsfrist die Arbeitslosenunterstützung aus Österreich weiterhin bis zum Ende des Anspruchszeitraums beziehen. Bei Rückkehr nach Ablauf der Dreimonatsfrist verfallen alle weiteren Ansprüche an die Arbeitslosenversicherung.
Auch das österreichische Arbeitsmarktservice verfügt über eine Abteilung, die auf europaweite Arbeitsvermittlung spezialisiert ist (EURES). Kontaktieren Sie Ihr zuständiges AMS oder laden Sie Informationen aus dem Internet herunter.
