Entschädigung der NS-Opfer
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In Anerkennung einer moralischen Mitverantwortung für das Leid, das den Menschen in Österreich durch den Nationalsozialismus zugefügt wurde, erfolgen freiwillige finanzielle Zuwendungen durch die Republik Österreich und die österreichische Wirtschaft.
Sie sind als Akt der Aufarbeitung von Fragen der Vergangenheit durch Österreich und als Geste zu verstehen; denn das unermessliche Leid, das den Opfern des Nationalsozialismus zugefügt wurde, kann durch Geldleistungen nicht aufgewogen werden.
Zukunftsfonds der Republik Österreich
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Gemäß Kuratoriumsbeschluss vom 20.12.2004 des damals bestehenden Österreichischen Versöhnungsfonds wurde die Schaffung des Zukunftsfonds der Republik Österreich angeregt. Das diesbezügliche Bundesgesetz ist am 20. Dezember 2005 in Kraft getreten (BGBl I 146/2005).
Die Aufgaben des Zukunftsfonds umfassen einerseits die „Förderung von Projekten, die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre System und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen und zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen sowie die Förderung von wissenschaftlichen Arbeiten über diese Themen“ und andererseits die „Verwaltung von Restmitteln und die Restabwicklung der Leistungserbringung des Fonds für Versöhnung, Frieden und Zusammenarbeit (Versöhnungsfonds)“.
Die konstituierende Sitzung des Kuratoriums des Zukunftsfonds des Republik Österreich hat am Freitag, dem 13.01.2006, am Sitz des Fonds stattgefunden, bei der folgende Beschlüsse einstimmig gefasst wurden:
- Zur Vorsitzenden des Kuratoriums des Zukunftsfonds wurde Frau Landeshauptmann a.D. Waltraud Klasnic gewählt.
- Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Kuratoriums wurde Herr Dr. Christoph Kainz, Geschäftsführer der ARGE „Plattform Humanitäre Aktion“, ehemaliger stellvertretender Vorsitzender des Komitees des Österreichischen Versöhnungsfonds, gewählt.
- Botschafter Dr. Richard Wotava, bisher interimistischer Generalsekretär des Zukunftsfonds, wurde zum Generalsekretär des Fonds bestellt.
Dem Kuratorium des Zukunftsfonds gehören außer seiner Vorsitzenden Klasnic und dem stellvertretenden Vorsitzenden Kainz überdies folgende Persönlichkeiten an:
Botschafter Dr. Jiři Gruša, Direktor des Diplomatischen Akademie Wien
Direktor Moshe Jahoda, Vertreter der Conference on Jewish Material Claims Against Germany in Österreich
Obersenatsrat Dr. Kurt Scholz, Bereichsleiter für Restitutionsangelegenheiten in der Magistratsdirektion der Stadt Wien.
Der Leiter des Büros des Generalsekretärs wird Dr. Jürgen Strasser sein, der diese Funktion bereits im Österreichischen Versöhnungsfonds bekleidete.
Dem Zukunftsfonds, der eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, steht zur Durchführung seiner Aufgaben ein Betrag von knapp € 20 Mio. zur Verfügung. Jährlich kann vom Kuratorium ein Höchstbetrag von maximal 2 Millionen Euro zur Durchführung von Projekten bewilligt werden.
Die Arbeitssprache des Zukunftsfonds ist Deutsch. Projektvorschläge können ausschließlich in deutscher Sprache formlos an folgende Adresse gerichtet werden:
An das Kuratorium
des Zukunftsfonds der Republik Österreich
Postfach 44
1011 Wien
E-mail: info(at)zukunftsfonds-austria.at
Tel.: (++43) 1 513 60 16 - 0
Fax: (++43) 1 513 60 16 15
Personen, die bereits einen Antrag beim Versöhnungsfonds gestellt, jedoch aus verschiedensten Gründen noch keine Zahlung erhalten haben, werden vom Zukunftsfonds betreut und können bei etwaigen Anfragen von den Vertretungsbehörden direkt an diesen verwiesen werden. Allfällige neue Anträge ehemaliger Zwangsarbeiter für eine Leistung aus dem Versöhnungsfonds können nicht mehr entgegengenommen werden. Die Antragsfrist dafür war noch zu Bestehen des Versöhnungsfonds per 31.12.2003 definitiv abgelaufen.
