Fundsachen
Sofern Verlustgegenstände den bulgarischen Polizeibehörden zugehen/zugeleitet werden und feststellbar ist, dass diese Eigentum eines Österreichers sind, werden sie in den meisten Fällen an die österreichischen Vertretungsbehörden übermittelt.
Ausweisdokumente wie z.B. Reisepass oder Personalausweis werden sodann an die Ausstellungsbehörde übermittelt, andere Gegenstände werden von der Botschaft an die Wohnsitzgemeinde des Verlustträgers weitergeleitet bzw. ist der Wohnsitz nicht feststellbar, an das Zentrale Fundamt Wien, Bastiengasse 36-38, 1180 Wien.
