Dokumentenbeschaffung
Österreichische Staatsbürger und Staatenlose (mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich) können die Beschaffung ausländischer Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bei den österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland oder beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten beantragen.
Diese Beschaffungen sind gebührenpflichtig.
Nähere Informationen zur Urkundenbeschaffung aus dem Ausland finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten:
Urkundenbeschaffung aus dem Ausland
(Stand 26.09.2011)
