Diebstahl
Wenn Sie Opfer eines Diebstahls geworden sind oder Ihre Dokumente und Geld verloren haben, erstatten Sie unbedingt eine Diebstahls- bzw. Verlustanzeige bei der nächsten Polizeistelle.
Verständigen Sie sofort Ihre Bank und Kreditkartenunternehmen, um eine Sperre verlorener Schecks und Kreditkarten zu veranlassen. Weiters verständigen Sie Ihr Versicherungsunternehmen.
Die Botschaft ist grundsätzlich nicht in der Lage, Ihnen darlehensweise Geldmittel für den weiteren Aufenthalt oder die Weiterreise in ein Drittland zur Verfügung zu stellen.
Wenden Sie sich bitte an Verwandte und Bekannte in Österreich, die entweder einen Geldtransfer z.B. via Western Union oder MoneyGram (Geldauszahlung erfolgt dann bei einer Western Union/MoneyGram Geldauszahlungsstelle) oder, sollte dies nicht möglich sein, eine Depoterrichtung beim Außenministerium (Geldauszahlung erfolgt dann via die Botschaft) veranlassen sollen.
Ausführliche Informationen zur Vorgehensweise bei Verlust von persönlichen Gegenständen, Bankkarten, Ausweisen und Dokumenten sowie Kontaktadressen in Österreich finden Sie im HELP-Amtshelfer.
Diebstahls-/Verlustanzeige in Bulgarien
Diebstahlsanzeigen müssen bei jener Polizeidienststelle erstattet werden, in deren örtlichen Zuständigkeitsbereich der Diebstahl passierte. Verlustanzeigen können bei jeder Polizeidienststelle erstattet werden.
Polizeibehörden stellen bei Verlust/Diebstahl oft nicht sofort eine diesbezügliche Bestätigung aus, sondern erst nach mehreren Tagen. In solchen Fällen wird zumeist ein Abriss mit einer Protokollnummer ausgehändigt, andernfalls verlangen Sie eine Kopie der aufgenommenen Niederschrift.
In einigen Fällen ist es erforderlich die Anzeige von der Staatsanwaltschaft beglaubigen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass bei Anzeige eines Verlustes oder Diebstahls eines Reisedokumentes von der Polizei zumeist die Passdaten benötigt werden. Die Mitnahme einer Kopie Ihres Reisedokumentes ist daher ratsam.
Ersatz-Reisepass (Notpass)
Für die Heimreise, sofern erforderlich, kann Ihnen die Botschaft einen zeitlich befristeten Notpass ausstellen. Es wird angeregt, vor Abreise Kopien Ihres österreichischen Reisepasses anzufertigen, sodass diese gegebenenfalls bei der Botschaft vorgelegt werden können.
Weiters ist bei Passverlust oder -diebstahl die polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige beizubringen sowie die eigene Identität (z.B. mittels Führerschein) und die österreichische Staatsbürgerschaft glaubhaft nachzuweisen (z.B. durch einen österreichischen Zeugen). Weiters werden ein Passfoto und der ausgefüllte Reisepassantrag benötigt. Bitte beachten Sie untenstehenden Informationen betreffend Notpass!
Reisen mit Notpass:
Bei Reisen mit Notpässen (maschinenlesbar, cremefarben) kann es bei manchen Staaten bei der Ein- reise zu Problemen kommen. Es wird daher empfohlen, VOR Abreise bei der zuständigen Vertretungs- behörde des Ziellandes rückzufragen, ob eine Einreise mit dem österreichischen Notpass bzw. der Er- halt eines Sichtvermerks in einen solchen Pass bei Ankunft im Zielland möglich ist
(Stand 26.09.2011)
