Mehrwertsteuer-Rückvergütung
Personen mit einem Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union können bei der Ausreise die Rückerstattung der bei Einkäufen in Österreich bezahlten Mehrwertsteuer beantragen.
Dazu müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- a) Der Rechungsbetrag muß Euro 75.00 übersteigen.
- b) Der im Reisepaß eingetragene Wohnort muß außerhalb der EU liegen.
- c) Die gekauften und originalverpackten Güter müssen zusammen mit dem persönlichen Gepäck innerhalb von drei Monaten ab Kauf ausgeführt werden.
- d) Die gekauften Güter müssen vor Verlassen der EU einem Zollbeamten gezeigt werden, damit dieser die Rechungen abstempeln kann.
Anmerkung zu d): Wenn Sie Österreich in Richtung Schweiz oder Liechtenstein verlassen, erhalten Sie den erforderlichen Zollstempel von den österreichischen Zollorganen. Wenn Sie Österreich in Richtung eines der anderen Nachbarstaaten (die alle der EU angehören) verlassen, erhalten Sie den Zollstempel von den Zollbehörden des letzten EU-Landes, in dem Sie sich vor Verlassen der EU aufhalten.
Bitte beachten Sie weiters, daß eine Rückvergütung ohne EU-Zollstempel in nur wenigen ausgesuchten Fällen möglich ist (z.B. wenn ein Autounfall auf dem Weg zum Flughafen Sie aus Zeitgründen daran gehindert hat, sich den Zollstempel zu besorgen). Der Nachweis der Verhinderung obliegt aber Ihnen und es müssen auch entsprechende schriftliche Nachweise vorgelegt werden. Zusätzlich ist es empfehlenswert, wenn es Ihnen nicht möglich ist bei der Ausreise einen EU-Zollstempel zu erhalten, die Güter bei der Einreise durch die koreanische Zollbehörde inspizieren und die Mehrwertsteuerrückerstattungsformulare durch den koreanischen Zoll abstempeln zu lassen.
WICHTIG: Weder die österreichische Botschaft in Seoul noch das österreichische Honorarkonsulat in Busan sind befugt, Ihre Rechnungen und Formulare zu stempeln und zu bestätigen!
