Reisepass
Detaillierte Information zum österreichischen Reisepass finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres oder dem Amtshelfer HELP.gv https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/2/Seite.020000.html
Der Passantrag
Österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Korea beantragen ihren gewöhnlichen Reisepass (den Sicherheitspass mit Fingerabdruck) an der Botschaft in Seoul, können aber auch - beispielsweise im Zuge eines Österreichaufenthaltes - in jeder Passstelle in Österreich einen Passantrag stellen.
Österreicher, die sich vorübergehend in Korea aufhalten und etwa infolge eines Passverlustes dringend einen neuen Reisepass benötigen, können an der Botschaft einen Notpass beantragen.
Erforderliche Nachweise für die Ausstellung/Änderung eines österreichischen Reisepasses:
- bisheriger Reisepass
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original samt Erklärung zum Reisepass
- Geburtsurkunde im Original
- koreanisches Aliens’ Registration Certificate oder Aufenthaltsgenehmigung zum Nachweis des Wohnsitzes in Korea und die Abmeldebestätigung des letzten österreichischen Wohnortes, wenn in Ihrem bisherigen Pass ein österreichischer Wohnort eingetragen ist
- Heiratsurkunde – sofern zutreffend
- Urkunde über eine Namensänderung – sofern zutreffend
- Nachweis eines akademischen Grades – sofern zutreffend
- zwei gleiche Passbilder 3,5 x 4,5 cm gemäß den Passbildkriterien
- bei Anträgen Minderjähriger: Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (notariell beglaubigt oder an der Botschaft persönlich abgegeben)
- allenfalls weitere Unterlagen, wenn es der individuelle Antrag erfordert
- Konsulargebühr: € 70,-- (zahlbar in KRW)
In Verbindung mit der persönlichen Antragstellung werden die Fingerabdrücke des Antragstellers erfasst.
Pässe für Kinder: auch für Kinder werden ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt, bei Kindern unter 12 Jahren jedoch die Fingerabdrücke nicht erfasst. Neue Kindesmiteintragungen in den Pässen der Eltern sind nicht mehr möglich. Bestehende Miteintragungen von Kindern verlieren ab 15.6.2012 ihre Gültigkeit.
Koreanische Geburts- und Heiratsurkunden müssen mit der Apostille des koreanischen Aussenministeirums und einer beglaubigten deutschen Übersetzung versehen sein.
Bearbeitungszeit
Der gewöhnliche Reisepass wird von der Staatsdruckerei in Wien hergestellt. Daher ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitung mit dem Postweg rund vier Wochen dauern kann. Vor Übergabe des beantragten neuen Passes ist der alte Pass zur Entwertung vorzulegen. Sie bekommen diesen anschließend zurück. In der Folge müssen Sie beim Immigration Office Ihr koreanisches Visum in den neuen Pass übertragen lassen.
Verlust des Reisepasses – Antrag auf Notpass
Erstatten Sie bitte möglichst umgehend nach Feststellung des Verlustes oder Diebstahls Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Mit dem Polizeiprotokoll können Sie bei der Botschaft die Ausstellung eines neuen Reisepasses beantragen. Bei Bedarf ist die Ausstellung eines Notpasses für dringend anzutretende Reisen möglich. Die Vorlage einer Ablichtung des verlorenen Passes erleichtert und beschleunigt die Ausstellung des Notpasses.
Für die Ausstellung eines Notpasses bedarf es der gleichen Unterlagen wie für den gewöhnlichen Reisepass. Als Identitätsnachweis legen Sie bitte einen Personalausweis, Führerschein oder anderen amtlichen Lichtbildausweis vor.
Bitte beachten Sie, dass der Notpass nur ausgestellt werden kann, um Ihnen die Rückkehr nach Österreich oder eine dringende Reise in ein anderes Land zu ermöglichen. Insbesondere ist die Gültigkeitsdauer des Reisepasses stark begrenzt. Sie können diesen Reisepass nach Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht benützen; auch nicht für Reisen in Länder, die ansonsten die Einreise mit einem weniger als fünf Jahre abgelaufenen Reisepass gestatten. Er ist nicht wie der gewöhnliche Reisepass mit einem elektronischen Datenträger versehen.
- Vergewissern Sie sich daher, ob Sie für die Einreise in bestimmte Länder mit dem Notpass zusätzlich ein Visum oder eine bestimmte Mindestgültigkeitsdauer des Notpasses benötigen. Für Einreisen in die USA besteht für Notpassinhaber ab dem 1.7.2009 Visumspflicht.
- Beantragen Sie nach Ihrer Rückkehr nach Österreich bzw. in Ihr Aufenthaltsland die Ausstellung eines neuen, gewöhnlichen österreichischen Reisepasses. In Österreich erstatten Sie bitte zu diesem Zweck nochmals bei den Sicherheitsbehörden Anzeige und wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde.
- Sie müssen zur Beantragung des neuen gewöhnlichen Reisepasses Ihren Notpass vorlegen.
- Sollten Sie einen verloren gemeldeten Reisepass wieder auffinden, so dürfen Sie diesen nicht ohne weiteres wieder verwenden. Wenden Sie sich damit an die Ausstellungsbehörde.
