ÖsterreicherInnen in der Republik Korea
Österreichische StaatsbürgerInnen benötigen für eine Einreise in die Republik Korea keinen Sichtvermerk, sofern der Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und touristischer bzw. geschäftlicher Natur ist. Bitte beachten Sie, daß Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der Einreise in die Republik Korea gültig sein muss!
Sollten Sie einen längeren Aufenthalt beabsichtigen, kontaktieren sie bitte die Botschaft der Republik Korea in Wien.
oder informieren sie sich auf der Seite des koreanischen Immigration Bureau.
Allen österreichischen StaatsbürgerInnen, die sich für längere Zeit - einige Monate - im Ausland aufhalten, wird empfohlen, sich bei der zuständigen Vertretungsbehörde registrieren zu lassen. Bedenken Sie: Nur wenn wir von Ihnen wissen, können wir Ihnen gegebenenfalls auch helfen.
Bei der Registrierung werden vor allem Namen, Geburtsdatum und -ort, Passdaten, Familienangehörige (eventuell auch in Österreich) sowie die Erreichbarkeit - Post-Adresse, Telefon- und Faxnummern, Mobiltelefonnummern, E-Mail-Adresse - aufgenommen.
Die Registrierung ist auch online unter folgendem Link möglich: http://www.bmeia.gv.at/fileadmin/res/bmeia_form/formular.php
Diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden ausschließlich zu amtlichen Zwecken benutzt, d.h. insbesondere für Verständigungen zu Wahlen und bei Krisenfällen, und nicht an Dritte weitergegeben. Nur wenn Ihre aktuellen E-Mail Adressen und Mobiltelefonnummern bekannt sind, ist eine effektive Kontaktaufnahme in Krisenfällen möglich. Denken sie daher bitte daran, Änderungen jeglicher Kontaktdaten der Botschaft mitzuteilen, sobald diese eingetreten sind. Dies gilt auch für Ihre endgültige Abreise aus dem Land.

