Wahlrecht für Auslandsösterreicher
Allgemeines
Seit dem Jahre 1990 können österreichische Staatsbürger, auch wenn ihr Hauptwohnsitz im Ausland liegt, an Bundespräsidenten- und Nationalratswahlen, Wahlen zum Europäischen Parlament, sowie an bundesweiten Volksabstimmungen in Österreich teilnehmen, und sich aktiv an der politischen Willensbildung in Österreich beteiligen.
Folgende Kriterien sind maßgebend:
1. Kein Hauptwohnsitz mehr in Österreich vorhanden:
"Auslandsösterreicher" können nur auf Antrag in die Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger, die außerhalb des Bundesgebietes leben, eingetragen werden. Die Eintragung ist 10 Jahre gültig. Zuständig für die Eintragung ist jene österreichische Gemeinde, in welcher der letzte Hauptwohnsitz bestand. Sollte jemand noch nie in Österreich wohnhaft gewesen sein, ist jener Ort anzugeben, wo zumindest ein Elternteil zuletzt gemeldet war. Näheres hierzu ist der beigefügten Ausfüllanleitung zu entnehmen.
Um für einen bestimmten Wahltermin berücksichtigt zu werden, ist die Eintragung in die Wählerevidenz bis zum jeweiligen Stichtag (meistens 1-2 Monate vor dem Wahltermin) erforderlich, sofern die Eintragung nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist.
Der "Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz / Europa-Wählerevidenz für österreichische Staatsbürger, die außerhalb des Bundesgebietes leben" wäre vollständig ausgefüllt, datiert und unterschrieben zusammen mit einer Ablichtung des österreichischen Reisepasses, des Staatsbürgerschaftsnachweises oder des österreichischen Personalausweises an die für den Wohnsitz zuständige österreichische Vertretungsbehörde zu übermitteln. Der Antrag wird von dieser sodann an die zuständige österreichische Gemeinde weitergeleitet.
Ist die Eintragung erst erfolgt, wird die Botschaft vor jedem Wahlgang einen "Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte" übermitteln. Wahlkarten werden von den österreichischen Wahlbehörden ausgestellt und entweder direkt an den Antragsteller oder via Botschaft / Konsulat weitergeleitet.
2. Hauptwohnsitz in Österreich vorhanden:
Die Eintragung in der Wählerevidenz der Gemeinde ist weiterhin aufrecht, die schriftliche Antragstellung auf Eintragung in die Auslandsösterreicher-Wählerevidenz ist nicht möglich.
Um die Stimmabgabe im Ausland zu sichern, sollte zeitgerecht der Botschaft das Interesse an Wahlen schriftlich bekannt gegeben werden.
Weitere Informationen zum Wahlrecht finden Sie hier:
Wiener Volksbefragung 2010
Der Wiener Gemeinderat hat am 18. Dezember 2009 die Durchführung einer Volksbefragung beschlossen.
Neben der Stimmabgabe in allen Wiener Annahmestellen (Donnerstag, 11. Februar 2010, 8.00 – 20.00; Freitag, 12. Februar 2010, 8.00 – 18.00; Samstag, 13. Februar 2010, 8.00 – 18.00) können auch ÖsterreicherInnen mit Hauptwohnsitz Wien (Stichtag 4. Jänner 2010) die sich im Ausland aufhalten, an der Volksbefragung teilnehmen.
Gemäß § 11 Abs. 3 des Wiener Volksbefragungsgesetzes (LGBl. für Wien Nr. 5/1980 idF LGBl. für Wien Nr. 3/2008) kann das Stimmrecht durch Rücksenden der benützten Stimmkarte als Brief per Post oder durch Abgabe der Stimmkarte als Brief bei österreichischen Vertretungsbehörden ausgeübt werden.
Die Stimmkarten können bis spätestens Samstag, 13 Februar 2010, durch Hinterlegung im Briefaksten der Botschaft abgegeben werden.
