Der österreichische Reisepass
Der neue biometrische Reisepass mit Fingerabdruck seit 30. März 2009
Seit dem 30. März 2009 nur mehr biometrische Reisepässe mit Fingerabdruck ausgestellt werden.
Alle derzeit gültigen österreichischen Reisepässe bleiben weiterhin bis zu deren Ablaufdatum gültig und müssen nicht umgetauscht werden.
Auch die gegenwärtige Ausstellungsgebühr für einen österreichischen Reisepaß in der Höhe von € 70,- (d.s. BAM 137,--) bleibt unverändert.
Seit dem 15. Juni 2009 ist die Kindermiteintragung in einen bestehenden oder neuen Reisepass nicht mehr möglich.
Weitere Informationen finden Sie an folgenden Stellen im Internet:
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten
Bundesministerium für Inneres
Neuausstellung von Reisepässen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer gewöhnlicher österreichischer Reisepässe (EU-Reisepässe) ist unzulässig. Es werden daher nur mehr neue Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Für Kinder bis zum 12. Lebenjahr können Kinderpässe bis zum 2. Lebensjahr für 2 Jahre und vom 2. bis zum 12. Lebensjahr jeweils 5 Jahre ausgestellt werden.
Die Ausstellung der maschinenlesbaren Pässe bzw. Kinderpässe erfolgt in Österreich - mit einer Bearbeitungsdauer von sechs bis acht Wochen ist zu rechnen.
Zur Ausstellung eines neuen Reisepasses (bei Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene "Eidesstattliche Erklärung"
- bei Minderjährigen: beglaubigte Zustimmungserklärung auf der Rückseite des Antrags
- Ihren derzeitigen Reisepass
- Meldenachweis (z.B. längerfristiges Visum für Bosnien und Herzegowina)
- Staatsbürgerschaftsnachweis im Original
- Geburtsurkunde
- falls verheiratet: Heiratsurkunde
- zutreffendenfalls: Bescheid oder Bestätigung über die Wiederannahme eines früheren Namens
- falls geschieden: Scheidungsurteil
- zutreffendenfalls: Nachweis eines akademischen Grades
- 3 gleiche Passfotos (Größe: 35 x 45 mm, nicht zugeschnitten; Passbildkriterien)
- Konsulargebühr: € 70,-- (wird bar in Landeswährung eingehoben: BAM 137,--)
Ende der Gültigkeit der Kindermiteintragungen im Reisepass der Eltern per 15.06.2012
Die Gültigkeit der Miteintragung eines oder mehrerer Kinder im Reisepass eines Elternteils erlischt mit 15. Juni 2012. Abgesehen von der Tatsache, dass in Bosnien und Herzegowina jedes Kind bereits seit 2009 ein eigenes Reisedokument benötigt, wird von diesem Zeitpunkt an für jedes Kind allgemein für den Grenzübertritt ein eigener Reisepass oder – sofern es nach den Einreisebestimmungen des Gastlandes zulässig ist (wie z.B. in BuH)– ein Personalausweis benötigt.
Das Prinzip „Eine Person – ein Pass“ wurde von der Europäischen Union vor allem als Schutzmaßnahme gegen den Kinderhandel eingeführt.
In Anwendung dieser Vorschrift sind seit 15. Juni 2009 neue Kindermiteintragungen nicht mehr möglich. Bereits bestehende Kindermiteintragungen bleiben bis einschließlich 14. Juni 2012 gültig. Ein Reisepass, in dem sich eine Kindermiteintragung befindet, behält bis zu dessen Ablaufdatum weiterhin seine Gültigkeit – allerdings nur mehr für die Person, für die das Dokument ausgestellt ist, und nicht mehr für die eingetragenen Kinder.
Bis zu einem Alter von zwei Jahren wird ein Kinderreisepass mit einer zweijährigen Gültigkeitsdauer und ab dem zweiten Geburtstag mit einer fünfjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Ab dem zwölften Geburtstag wird ein Erwachsenenpass für zehn Jahre ausgestellt.
Der Reisepass für Minderjährige (Kinderreisepass) ist bis einschließlich des zweiten
Geburtstags bei Erstausstellung (ausgenommen Expresszustellungen) gebührenfrei, kostet danach 30,- Euro (d.s. BAM 159,--) und ab dem zwölften Geburtstag 70 Euro (d.s. BAM 137,--).
2. Nachträgliche Änderungen
Folgende nachträgliche Änderungen sind im (roten) EU-Reisepass möglich:
a) Änderung des Wohnortes
b) Eintragung eines akademischen Grades
€ 25,00 (wird bar in Landeswährung eingehoben: BAM 49,--)
Bei den neuen biometrischen Reisepässen sind keine Änderungen mehr möglich.
3. Verlorener oder gestohlener Reisepass
Erstatten Sie bei der nächsten Polizeidienststelle eine Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige.
Setzen Sie sich unverzüglich mit der Österreichischen Botschaft in Sarajewo in Verbindung.
Die Botschaft kann in Notfällen kurzfristige Reisepässe ausstellen. Folgende Unterlagen werden benötigt:
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- 3 gleiche Passfotos (Größe: 35 x 45 mm, nicht zugeschnitten)
- Fotokopie des verlorenen/gestohlenen Reisepasses (sofern vorhanden), sonstiges Identitätsdokument
- Polizeiliche Verlustanzeige
- Konsulargebühr: € 70,-- (wird bar in Landeswährung eingehoben: BAM 137,--)

