Rat und Hilfe in Notfällen
In Notfällen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Botschaft gerne mit Rat und Hilfe zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die Botschaft in Bosnien und Herzegowina über keine Exekutivgewalt verfügt, also Polizei, Rettung, ärztliche Hilfe und Justizbehörden nicht ersetzen kann.
In privatrechtlichen Angelegenheiten ist die Botschaft nicht zur unmittelbaren Vertretung österreichischer Staatsbürger als Partei (z.B. Kläger etc.) berufen. Ihre Unterstützung muss sich daher auf unverbindliche Auskünfte und Hinweise auf bestehende ausländische oder österreichische Rechtsvorschriften, die Bekanntgabe der für den Fall zuständigen Behörden sowie eines geeigneten Rechtsanwaltes (meist des Vertrauensanwaltes) oder die allfällige Anbahnung einer gütlichen Einigung beschränken.
In diesem Zusammenhang darf darauf aufmerksam gemacht werden, dass auch der Vertrauensanwalt für Auskünfte und seine sonstige Tätigkeit ein entsprechendes Honorar fordern kann.
1. Wenn Sie eine konsularische Vertretung in einem Notfall kontaktieren, halten Sie bitte folgende Angaben bereit:
- Ihren Familien- und Vornamen
- Wo kann man Sie erreichen? (Telefonnummer, Mobiltelefon, Telefax)
- Wer ist betroffen? (Familien- und Vornamen, Geburtdatum und -ort)
- Was ist geschehen?
- Wann?
- Wo?
- Wer ist bereits befasst?
- Besteht ein Versicherungsschutz?
- Kontaktpersonen in Österreich.
Bürgerservice und Bereitschaftsdienst
In Notfällen können Sie das Bürgerservice des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten rund um die Uhr unter der Telefonnummer +43 50-11-50 4411 (innerhalb Österreichs: 0 50-11-50 4411) erreichen.
2. Rufbereitschaft
Die Österreichische Botschaft in Sarajewo hat außerhalb der gewöhnlichen Öffnungszeiten, an Wochenenden und Feiertagen einen telefonischen Bereitschaftsdienst eingerichtet:
Mobil-Tel.-Nr. 061/ 130 230
(aus Österreich: 00387 61 130 230)
Diese Nummer ist ausschließlich für Notfälle freizuhalten!
Sie können über die Rufbereitschaft keine Visaauskünfte erhalten.
3. Finanzielle Notlage
Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten sind, bitten Sie Ihre Angehörigen in Österreich, Ihnen mit Hilfe von Western Union Geld zu überweisen.
Vertrauensarzt und Vertrauensanwalt
Für Fragen in rechtlichen bzw. ärztlichen Angelegenheiten können Sie sich auch an den Vertrauensanwalt bzw. Vertrauensarzt der Botschaft wenden (bitte erkundigen Sie sich aber vorab nach eventuell anfallenden Kosten):
Vertrauensarzt: Herr Dr. Teufik HADZIOSMANOVIC
Institution: Gesundheitszentrum "Omer Maslic"
Straße: Bihacka br.2
Stadt: Sarajewo 71000
Telefon: (+387/33) 724 777Mobil: (+387/61) 10 20 29Telefax: (+387/33) 27 87 878Arbeitsgebiet: Allgemeinmedizin, LungenerkrankungenSprachkenntnisse: Deutsch, Bosnisch, Serbokroatisch, (Englisch)Vertrauensanwalt (wird demnächst bestellt)
