AuslandsösterreicherInnen
Neben dem allgemeinen Serviceangebot der Botschaft für österreichische Staatsbürger im Ausland möchten wir Sie auf die Auslandsösterreicher-Website des österreichischen Außenministeriums aufmerksam machen. Diese enthält für Sie eine ganze Reihe weiterer nützlicher Informationen.
Auslands-Wahlrecht: Neue Bundesregierung plant "echte" Briefwahl und Prüfung von E-Voting
Die am 11. Jänner 2007 angelobte neue Bundesregierung hat beim Auslands(österreicherInnen)-Wahlrecht eine Änderung in Richtung
- "echte" Briefwahl - dh Wegfall der Zeugen -,
- vereinfachte Wählerevidenzeintragungen,
- Streichung der automatischen Löschung aus der Wählerevidenz, und
- Prüfung von e-voting
vereinbart.
Damit konnte eine wichtige Forderung von Außenministerin Ursula Plassnik, mit der sie einen langjährigen Wunsch der AuslandsösterreicherInnen berücksichtigt, erfolgreich im Regierungsprogramm verankert werden. Bundesministerin Plassnik richtete dazu am 18. Jänner 2007 einen
Da die Regierungsparteien im Nationalrat über die für Änderungen des Auslandswahlrechts notwendige Zweidrittelmehrheit verfügen, ist die Umsetzung dieser für AuslandsösterreicherInnen wichtigen Forderung erstmals in greifbare Nähe gerückt.
Neues Auslandsösterreicher-Fonds-Gesetz in Kraft
Mit 1. Jänner 2007 trat das neue Auslandsösterreicher-Fonds-Gesetz (AÖF-G) in Kraft. Es folgt größtenteils dem 'Bundesgesetz vom 16. November 1967, mit dem ein Fonds zur Unterstützung österreichischer Staatsbürger im Ausland errichtet wird' und war am 19. Mai 2006 im Bundesgesetzblatt publiziert worden (BGBl. I Nr. 67/2006). Weitere Informationen finden Sie
Die österreichische Patientenverfügung
Allgemeine Informationen zur Patientenverfügung und zum Patientenverfügungsregister der Notariatskammer finden Sie hier.
Einen Ratgeber zur wirksamen Erstellung einer Patientenverfügung finden Sie ebenfalls im Internet.
