Visa - Geschäftsreise
Erforderliche Unterlagen:
- vollständig (inkl. Angabe der genauen Reisedaten) und wahrheitsgetreu ausgefülltes und vom/von der AntragstellerIn eigenhändig unterfertigtes Visa-Antragsformular
- 2 aktuelle Passfoto in Farbe (entsprechend den ICAO-Vorschriften)
- räumlich und zeitlich gültiger Reisepass (Pass darf nicht älter als zehn Jahre Alt sein und muss mindestens drei Monate länger gültig sein als der beantragte Sichtvermerkszeitraum). Pro einzuklebender Sichtvermerksmarke A/C müssen zwei leere Seiten im Reisepass zur Verfügung stehen. Sichtvermerksmarke D nur eine Seite.
- 1 Kopie des Reisepasses des/der Antragstellers / Antragstellerin (Datenseite sowie frühere Schengenvisa)
- Nachweis über aufrechtes Arbeitsverhältnis im Original samt Übersetzung ins Deutsche
- Arbeitsbuch im Original plus eine gut lesbare Kopie
- M 2 – Formblätter im Original plus eine gut lesbare Kopie
- Ein von der Außenhandelskammer von Bosnien und Herzegowina bestätigte schriftliche Einladung (kann auch Kopie sein) von einer gastgebenden juristischen Person, einem gastgebenden Unternehmen oder einer gastgebenden Einrichtung, von einer Repräsentanz oder Niederlassung einer solchen juristischen Person oder eines solchen Unternehmens, von zentralstaatlichen oder örtlichen Behörden der Mitgliedstaaten oder von Organisationskomitees von Handels- und Industrieausstellungen, Konferenzen und Symposien, die in Österreich stattfinden. Diese Schreiben der einladenden Firma aus Österreich müssen folgenden Inhalts sein:
Ø Vor- und Zuname und Geburtsdaten der eingeladenen Person(en)
Ø beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Österreich (wichtig: genaue Angabe von-bis; bei Antrag auf längeren Gültigkeitszeitraum: Angabe der genauen Reisedaten der 1. geplanten Reise unerlässlich; falls bereits bekannt: alle weiteren beabsichtigten Reisen nach Österreich während der beantragten Gültigkeit des Visums) sowie Anzahl der Aufenthaltstage im beantragten Reisezeitraum
Ø Zweck der Reise
Ø Unterkunftsadresse in Österreich
Ø Das Schreiben muss mit firmenmäßiger Unterschrift versehen sein
5. Nachweis der Geschäftsbeziehungen mit einem österreichischen Unternehmen sowie der ausreichenden finanziellen Mittel der Entsendefirma inkl. Zeichnungsbefugnis für allfällige Firmenkonten, Registrierung oder eine elektronische Verpflichtungserklärung (sh. Informationen unter Punkt allgemeine Informationen) einer österreichischen Firma.
6. Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von € 30.000,-- und dem örtlichen Geltungsbereich „Schengener Staaten“ muss für die geplante Ersteinreise vorgewiesen werden. Für alle weiteren Einreisen ist die Aussage zur freiwilligen Selbstversicherung dem Antrag beizulegen.
7. Visabearbeitungsgebühr in der Höhe von € 35,-- in Landeswährung (BAM 70,--); es wird darauf hingewiesen, dass die entrichtete Gebühr bei Ablehnung nicht refundiert wird.
Sollte die Botschaft trotz Vorlage der oben erwähnten Dokumente Zweifel hinsichtlich des tatsächlichen Reisegrundes haben, behält sie sich vor den Visa-Werber zu einem ausführlichen Interview vorzuladen, wobei dem Visa-Werber zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit gegeben wird, weitere Unterlagen vorzulegen.
Zur Beantragung eines Visums ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Anträge können Montag-Donnerstag, 8-12 Uhr, ausgenommen österreichische oder bosnisch-herzegowinische offizielle Feiertage persönlich an der Botschaft eingebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Informationen zu bestehenden Visaanträgen aus datenschutzrechtlichen Gründen nur nach persönlicher Vorsprache bzw. schriftlicher Anfrage des Visawerbers oder einer von ihm schriftlich bevollmächtigen Person erteilt werden können.
Bitte schicken Sie der Botschaft weder die Originale der Unterlagen noch Faxe oder sonstige Nachweise, außer wenn dies ausdrücklich gefordert wird. Die oben angeführten Unterlagen sind anlässlich der persönlichen Vorsprache von den Antragstellern vorzulegen.
Bitte beachten Sie, dass für sämtliche Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Ausstellung von Visa die zu entrichtende Visabearbeitungsgebühr die einzig erforderliche Zahlung an die Botschaft ist und die Ausgabe der Antragsformulare gratis erfolgt. Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, da ein allfälliger Verbesserungsauftrag das Verfahren verlängert.
Erstmalige Antragstellung eines österreichischen Schengenvisums: maximale Gültigkeit = konkrete Reisedauer!
Bitte berücksichtigen Sie bei den Reiseplanungen auch die Bearbeitungszeit (derzeit mindestens zwei Arbeitstage).
Sollten Sie einen Verbesserungsauftrag (grünes Formblatt) erhalten haben können Sie die nachgeforderten Unterlagen bei der Botschaft von Montag bis Donnertag zwischen 08.00 und 09.00 Uhr (ausgenommen österreichische und bosnisch-herzegowinische offizielle Feiertage) abgeben. Nach 09.00 Uhr werden keine Verbesserungsaufträge mehr entgegen genommen.
Das österreichische Fremdenrecht verlangt u.a. nach „Offenheit und Ehrlichkeit im Verfahren“. Visa-Anträgen aufgrund einer Gefälligkeitseinladung kann demnach von der Botschaft nicht antragsgemäss entsprochen werden.
Liegt das Hauptreiseziel in einem anderen Schengener Vertragsstaat und nicht in Österreich, ist der Antrag zurückzuweisen, da die Vertretungsbehörde des Landes in dem sich das Hauptreiseziel befindet für die Visa-Erteilung zuständig ist (Art. 12 Abs. 2 Schengener Durchführungsübereinkommen).
