Übersiedlung nach Österreich
Personen, die außerhalb der EU leben und nach Österreich übersiedeln, können im Rahmen einer Übersiedlung folgende gebrauchte Gegenstände nach Österreich abgabenfrei einführen:
- Hausrat
- Fahrräder, Krafträder, PKW
- Haushaltsvorräte (in Haushaltsmengen)
- Haus- und Reittiere (Achtung: Veterinärmedizinische Vorschriften)
- Tragbare Instrumente für freiberufliche oder handwerkliche Tätigkeiten zur Ausübung Ihres Berufs
Nicht dazu zählen:
- Alkoholische Erzeugnisse,
- Tabak (-waren)
- Nutzfahrzeuge
- Gewerblich genutzte Gegenstände
Voraussetzung dazu ist jedoch grundsätzlich, dass der/die Auslandsösterreicher/in ein Jahr im Ausland gelebt hat und das Übersiedlungsgut mindestens seit einem halben Jahr in seinem/ihrem Besitz ist.
Genauere Informationen über Voraussetzungen und Fristen gibt es auf der Website des
Als Nachweise für die Begründung des gewöhnlichen Wohnsitzes in Österreich und für den vorangehenden zwölfmonatigen gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland kommen alle geeigneten Beweismittel in Betracht, insbesondere:
- ausländische Meldebestätigung bzw. Abmeldebestätigung
- Anmeldebestätigung in Österreich
- Arbeits- bzw. Dienstvertrag
- Mietvertrag
- Schulanmeldung der Kinder
