Schule, Studium und Forschung in Österreich
Studienmöglichkeiten
In Österreich gibt es ein breitgefächertes Angebot von Hochschuleinrichtungen im tertiären Bildungsbereich.
Neben den Universitäten und Privatuniversitäten werden in Österreich seit 1993 Fachhochschul-Studiengänge angeboten.
Weiters zählen zum tertiären Bildungssektor die Pädagogischen Akademien und Institute, die Religionspädagogischen Akademien und Institute, die Berufspädagogischen Akademien sowie die Land- und forstwirtschaftlichen berufspädagogischen Akademien und Institute.
Einen Überblick über alle an Österreichs Universitäten und Kunstuniversitäten angebotenen Studienrichtungen finden Sie auf dem Wegweiser durch Österreichs Universitäten:
Die aktuellen FH-Studiengänge finden Sie auf dem Wegweiser durch Österreichs Fachhochschulen:
Der Österreichische Austauschdienst (ÖAD)
Der Österreichische Austauschdienst (ÖAD) ist Österreichs führende gemeinnützige Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung im Bereich der internationalen Bildungs- und Wissenschaftskooperation. Die Tätigkeit des ÖAD erfasst die allgemeine, die akademische und die berufliche Bildung, wobei - historisch gewachsen - der Bereich der akademischen Mobilität einen besonderen Schwerpunkt bildet.
Der Verein "Österreichischer Austauschdienst (ÖAD) - Agentur für Internationale Bildungs- und Wissenschaftskooperation" wurde im Jahr 1961 von der Österreichischen Rektorenkonferenz mit dem Zweck gegründet, ausländische Studierende bei ihrem Aufenthalt in Österreich zu unterstützen.
Heute erfüllt der ÖAD als führende gemeinnützige Agentur im Dienst des internationalen Austausches von Schüler/innen, Lehrlingen, Studierenden. Lehrenden und Wissenschafter/innen zahlreiche Aufgaben und führt internationale Bildungsprojekte durch:
- Durchführung von Stipendienprogrammen und Betreuung der Stipendiat/innen finanziert durch das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung, die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) und sonstige Geldgeber (Drittmittel)
- Nationalagentur für das Bildungsprogramm der Europäischen Union "LEBENSLANGES LERNEN"
- Betreuung von diversen Drittstaatenprogrammen der Europäischen Union
- Betreuung und Administration der Aktionen "Österreich-Slowakei", "Österreich-Tschechien" und "Österreich-Ungarn"
- National CEEPUS Office
- Betreuung und Administration der Wissenschaftlich-Technischen Abkommen (WTZ)
- Betrieb von Vorstudienlehrgängen in den Universitätsstädten Wien, Graz und Leoben
- Internationale Präsentation des Hochschulstandorts Österreich
- Informationsleistungen und Beratung für österreichische und internationale Studierende und Wissenschafter/innen
- Expertenfunktion, Lobbying zur Förderung der (akademischen) Mobilität
- Vernetzung und Kooperation mit anderen internationalen (Austausch)Organisationen
- Wohnraumvermittlung für internationale Studierende und Gastforscher/innen
Eine Übersicht über die Arbeit des ÖAD und die Vielfältigkeit seiner Aufgaben finden Sie unter
Aufenthaltsbewilligung für Schüler, Studenten, Forscher
Folgende Dokumente und Nachweise sind bei Antragstellung im Original vorzulegen:
Für alle Aufenthaltszwecke:
- Antragsformular, vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben
- aktuelles Lichtbild (von 3,5 x 4,5 cm bis 4,0 x 5,0 cm)
- Geburtsurkunde oder ein dieser gleichzuhaltendes Dokument, allfällig mit beglaubigter deutscher Übersetzung
- Reisedokument + Kopie aller Seiten
- Polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als drei Monate
- Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft, insbesondere Miet- oder Untermietverträge, Kaufverträge / Vorverträge, Nutzungsverträge mit Studentenheimen
- Nachweis über einen in Österreich leistungspflichtigen und alle Risken abdeckenden Krankenversicherungsschutz (Mindestdeckungssumme: EUR 30.000,--), sofern kein Fall der gesetzlichen Pflichtversicherung bestehen wird oder besteht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes, Nachweis eigenen Vermögens in ausreichender Höhe oder in den bundesgesetzlich vorgesehenen Fällen eine Haftungserklärung.
- Haftungserklärung, falls ein Nachweis des Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft und/oder ein Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes nicht aus Eigenem nachgewiesen werden können
Zusätzlich für folgende Aufenthaltszwecke:
Schüler:
- schriftliche Bestätigung der Schule oder der nichtschulischen Bildungseinrichtung über die Aufnahme des Schülers, sofern der Schüler nicht eine Pflichtschule besucht
- bei minderjährigen Schülern ein Nachweis über die Pflege und Erziehung des Schülers durch eine volljährige, in Österreich wohnhafte natürliche Person
Studierender:
- Aufnahmebestätigung/Zulassungsbescheid der Universität, der Fachhochschule, der akkreditierten Privatuniversität oder des Universitätslehrganges
Forscher:
- Aufnahmevereinbarung der zertifizierten Forschungseinrichtung

