Allgemeine Informationen für Reisen nach Österreich
Österreich ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied der Europäischen Union (EU) und hat mit 1. Dezember 1997 die Bestimmungen des Schengener Regelwerks in Kraft gesetzt.
Derzeit sind folgende Staaten Schengen-Vertragspartner:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island (nicht EU-Mitglied), Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen (nicht EU-Mitglied), Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Schweiz (nicht EU-Mitglied), Tschechische Republik, Slowakei, Polen, Ungarn, Slowenien, Lettland, Litauen, Estland, Malta.
InhaberInnen bosnisch-herzegowinischer biomterischer Reisepässe benötigen für die Einreise nach Österreich für einen Aufenthalt von maximal drei Monaten innerhalb eines Halbjahres ab der Ersteinreise kein Visum. Bosnisch-herzgowinische Staatsangehörige, welche über keinen biometrischen Reisepass verfügen, benötigen auch weiterhin ein Visum.
Wenn Sie einen Aufenthalt in Österreich für länger als sechs Monate planen, in Österreich erwerbstätig sein oder studieren wollen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Anfträge auf Aufenthaltstitel werden an der Botschaft eingebracht und an die zuständige Inlandsbehörde zur Entscheidung weitergeleitet.
Visaliberalisierung für Bosnisch-Herzegowinische Staatsangehörige ab 15.12.2010
InhaberInnen von biometrischen bosnisch-herzegowinischen Reisepässen können ab 15.12.2010 ohne Visa in den Schengenraum einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer wird nach wie vor 90 Tage innerhalb von sechs Monaten ab der Ersteinreise betragen. Die Arbeitsaufnahme ohne entsprechenden Aufenthaltstitel wird ebenfalls nach wie vor nicht gestattet sein. Ausgenommen hiervon sind Saisonarbeitskräfte, welche über eine gültige Sicherungsbescheinigung des örtlich und sachlich zuständigen österreichischen Arbeitsmarktservices verfügen.
Es wird darauf hingewiesen, dass von österreichischen Inlandsbehörden und an den Schengengrenzen das Vorhandensein ausreichender eigener finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes im Schengengraum geprüft werden kann.
Bosnisch-Herzegowinische Staatsangehörige, welche über keinen biometrischen Reisepass verfügen, benötigen auch nach dem 15.12.2010 ein Visum zur Einreise in den Schengenraum. Informationen über vorzulegende Unterlagen finden Sie hier
1. Nützliche Links
Reisehinweise des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten:
Gesundheit
Bitte beachten Sie, dass in Österreich die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningoenzephalitis (kurz FSME) weit verbreitet ist.
2. Informationen über Straßenzustand, Verkehrsmeldungen, Baustellen in Österreich
3. Adressen und Öffnungszeiten
Dzidzikovac 7
71000 Sarajewo
Tel: (+387/33) 279 400 (Amt)
Fax: (+387/33) 668 339
E-Mail: sarajewo-ob-(at)bmeia.gv.at
Parteienverkehr (außer Visa): Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr
(nachmittags mit Terminvereinbarung -- Telefon oder E-Mail)
Öffnungszeiten der Visa-Stelle :
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr (Annahme Visa- und AT-Anträge)
Passausgabe: Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr
An österreichischen und bosnisch-herzegowinischen Feiertagen ist die Visa-Stelle für den Parteienverkehr geschlossen!


