Verhaftung
Sollten Sie verhaftet werden oder Kenntnis von der Verhaftung eines österreichischen Staatsbürgers erlangen, verlangen Sie bitte sofort, dass die Österreichische Botschaft in Santiago verständigt wird bzw. verständigen Sie bitte selbst die Österreichische Botschaft in Santiago.
Gemäß Artikel 36 der Wiener Konsularrechtskonvention steht der Botschaft das Recht zu, österreichische Staatsbürger, die verhaftet wurden, zu besuchen, mit ihnen zu kommunizieren und für ihre Rechtsvertretung zu sorgen.
Die Botschaft selbst kann die rechtsfreundliche Vertretung nicht übernehmen, kann Ihnen aber bei der Ausfindigmachung eines geeigneten Anwalts behilflich sein. Die Kosten eines Rechtsanwalts können nicht von der Botschaft getragen werden.
