Strafregister
Strafregisterbescheinigung in Österreich
Die Strafregisterbescheinigung (früher: Leumunds-, Führungs- oder Sittenzeugnis) gibt Auskunft über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, daß der Strafregister keine Verurteilung enthält. Für viele Tätigkeiten und Berufe (z.B. Ausstellung eines Gewerbescheins, Aufnahme in ein Sicherheits- oder Bewachungsunternehmen) ist die Vorlage einer aktuellen Strafregisterbescheinigung, die keine Verurteilungen enthält, erforderlich. Die Strafregisterbescheinigung darf in den meisten Fällen nicht älter als drei Monate sein. Sie können die Strafregisterbescheinigung bei der Österreichischen Botschaft in Santiago beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular-Strafregisterbescheinigung
- Reisepass oder Personalausweis
- Konsulargebühren € 24,00
Der Antragsteller hat zwecks Feststellung der Identität zumindest einmal, entweder bei der Antragstellung oder bei der Abholung, persönlich vor der Behörde zu erscheinen.
Strafregisterauszug in Chile
Wenden Sie sich bitte an das chilenische Standesamt (Registro Civil e Identificación).
