Personalausweis
Beantragung österreichischer Personalausweise auch im Ausland
Durch die jüngst in Kraft getretene Novellierung des Passgesetzes (BGBl. I Nr. 6/2009) ist die Beantragung von österreichischen Personalausweisen nun auch an österreichischen Botschaften und Berufskonsulaten möglich. Damit wird eine langjährige Forderung von Auslandsösterreichern und des Außenministeriums umgesetzt.
Weitere Hinweise finden Sie unter HELP-Amtshelfer-Personalausweis.
Ausstellung eines Personalausweises
Für die Beantragung eines Personalausweises lesen Sie bitte unser Merkblatt.
Notwendige Formulare:
- Antragsformular Personalausweis
- Erklärung des Erziehungsberechtigten
- Formular Erklärung
- Formular AÖ-Registrierung
Wichtige Hinweise für die Beschaffenheit des Passfotos finden sie unter Prüfschablonen für Ausweisbilder und Fotomuster.
Die Gültigkeitsdauer der Personalausweise ist wie beim österreichischen Reisepass abhängig vom Alter des Antragstellers: zwei Jahre für 0-2-Jährige, fünf Jahre für 2-12-Jährige, zehn Jahre ab dem 12. Lebensjahr
Die Ausstellung des Personalausweises dauert rund vier bis sechs Wochen, da die Personalausweise in Österreich gedruckt werden. Geben Sie bitte Ihre Telefonnummer bzw. e-mail-Adresse bekannt, damit Sie vom Einlangen des neuen Personalausweises verständigt werden können.
Reisen innerhalb Europas auch nur mit dem Personalausweis möglich
Der (neue) Personalausweis im Scheckkartenformat gilt als Identitätsnachweis im gesamten Schengen-Raum, wo - trotz Wegfalls der Binnengrenzkontrollen – Österreicher über ein gültiges Reisedokument verfügen müssen. Darüber hinaus ist der Personalausweis ein zulässiges Reisedokument für fast alle europäische Länder. Mehr zum Thema Personalausweis als Reisepassersatz.
