Konsulargebühren
Die Amtshandlungen der Botschaft und der Konsulate unterliegen in manchen Fällen einer Gebührenpflicht auf der Rechtsgrundlage des Bundesgesetzes über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Auslagen für Amtshandlungen österreichischer Vertretungsbehörden in konsularischen Angelegenheiten (Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992).
Den vollständigen Gesetzestext in der letztgültigen Fassung erhalten Sie im Internet im Rechtsinformationssystem des Bundes unter dem Suchwort: KGG 1992
