Geburt
Geburt in Chile
Für die Geburtseintragung von österreichischen Kindern, die in Chile geboren werden, sind die chilenischen Behörden (Registro Civil e Identificación) zuständig.
Übermitteln Sie bitte eine Ausfertigung der Geburtsurkunde an die Österreichische Botschaft.
Sie können für das Kind einen Staatsbürgerschaftsnachweis beantragen. Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Staatsbürgerschaft". Die Miteintragung eines Kindes in den österreichischen Reisepass eines Elternteils ist nicht möglich. Das Kind kann einen eigenen Reisepass erhalten: siehe Punkt "Reisepass".
Die erstmalige Ausstellung von Dokumenten (Reisepass, Staatsbürgerschaftnachweis) für Kinder unter zwei Jahren erfolgt gebührenfrei.
Namensgebung
Bei der Familiennamensgebung von Kindern, die nach einem Elternteil (auch) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, ist von österreichischen Behörden das österreichische Namensrecht anzuwenden. Das heißt, auch wenn die Geburtsurkunde vom chilenischen Registro Civil unter Anwendung des chilenischem Namensrechts ausgestellt ist (d.h. Vatersname und Muttersname), kommt für den österreichischen Rechtsbereich das österreichische Namensrecht zum Tragen. Siehe auch die Ausführungen zum österreichischen Namensrecht unter dem Punkt "Eheschließung".
