Einreise und Aufenthalt
Aufenthalt in Chile
Österreichische Staatsbürger können sich bis zu 90 Tage ohne Visum als Tourist in Chile aufhalten. Für längere Aufenthalte muss eine chilenische Aufenthaltsbewilligung beantragt werden.
Nähere Informationen (auch für eine Verlängerung des 90-Tage-Touristenaufenthalts) finden Sie unter dem nachstehenden Link:
Reisen nach Chile mit Kindern
Abhängig davon, ob ein Minderjähriger bis 18 Jahre von keinem, nur einem oder beiden Erziehungsberechtigten begleitet wird, sind unterschiedliche – und zT. ungewöhnlich aufwendige – Ein- und Ausreiseformalitäten zu beachten. Bei Einreise und Ausreise in Begleitung beider Elternteile genügt zusätzlich zum Reisepass des Kindes dessen Geburtsurkunde (mit beglaubigter Übersetzung) mit drei Kopien.
Wenn Minderjährige bis zum Alter von 18 Jahren allein oder in Begleitung nur eines Elternteils das Land verlassen wollen, verlangen die chilenischen Behörden bei Ein- und Ausreise eine schriftliche Zustimmungserklärung des/der nicht mitreisenden erziehungsberechtigten Elternteils/e. Im Ausland kann diese Urkunde in Form einer öffentlichen (Notar) oder unterschriftsbeglaubigten Urkunde, überbeglaubigt durch ein chilenisches Konsulat, errichtet werden. Nach erfolgter Einreise nach Chile ist eine weitere Überbeglaubigung durch das chilenische Außenministerium zu erwirken. Diese Urkunde kann auch direkt in einem chil. Konsulat errichtet werden. In Chile kann diese Urkunde bei einem Notar errichtet werden. (Ein Schimmeltext findet sich auf der website des chilenischen Außenministeriums).
Im Falle von Alleinerziehern ist an Urkunden weiters das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des vorstorbenen Elternteils mit jeweils drei Kopien mitzuführen bzw. andere Dokumente, aus denen die Allein-Erziehungsberechtigung (Gerichtsbeschluß über Obsorge, Vormundschaft etc.) hervorgeht. Alle Dokumente müssen im Original und in spanischer Sprache oder in beglaubigter Übersetzung vorliegen.
Die genanten Modalitäten und insbesondere Zustimmungserklärungen müssen auch in dem Fall vorliegen, wenn die Einreise des Kindes in Begleitung des/der Erziehungsberechtigten, die Ausreise aber nicht in der gleichen Begleitung erfolgt. Fehlen die genannten Zustimmungen, wird die Ausreise verweigert!
Insbesondere Alleinerziehende sollten deshalb vor Antritt der Reise genaue Informationen bei der chilenischen Botschaft einholen.
Die Regelung kann im Detail – allerdings nur in spanischer Sprache - auf der website des chilenischen Außenministeriums eingesehen werden:
Registrierung an der Botschaft
Es wird empfohlen, sich bei einem längeren Aufenthalt in Chile bei der Österreichischen Botschaft in Santiago oder dem nächstgelegenen Honorarkonsulat zu melden. Weitere Informationen siehe unter Punkt "Registrierung".
