Dokumentenbeschaffung
Sie benötigen Urkunden oder Dokumente aus Österreich?
Für eine Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde oder Auszüge aus dem Geburtenbuch, Ehebuch oder Sterbebuch wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt, bei dem der Personenstandsfall verzeichnet wurde.
Die Adresse und Telefon- bzw. Telefaxnummern finden Sie im: Herold-österreichisches elektronisches Telefonbuch
Beachten Sie bitte, dass in Österreich die Matriken bis zum 31.12.1938 (für Eheschließungen bis zum 31.8.1938 und im Burgenland bis 1895) von den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften geführt wurden. Für Personen, die keiner Kirche oder Religionsgemeinschaft angehört haben, wurden ab 1870 (und ebenfalls bis zum 31.12.1938) Geburts-, Ehe- und Sterberegister bei den politischen Bezirksbehörden geführt.
Sollte die Begleichung der Gebühren in Österreich ein Problem darstellen, können Sie das Standesamt um die Übermittlung an die Österreichische Botschaft in Santiago ersuchen, wo Sie die Gebühren dann in lokaler Währung entrichten können. Beachten Sie bitte, dass in diesem Fall zusätzlich Konsulargebühren in Höhe von € 18,00 anfallen.
Sollten Sie andere Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Personenstandsurkunden haben, steht Ihnen die Österreichische Botschaft gerne für eine Hilfestellung zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass österreichische Urkunden der Beglaubigung bedürfen, um vor chilenischen Behörden zu gelten. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt "Beglaubigung"
Sie benötigen Urkunden oder Dokumente aus Chile?
Österreichische Staatsbürger ohne Wohnsitz in Chile können die Beschaffung von Personenstandsurkunden in Chile im Wege der österreichischen Botschaft beantragen. Die Konsulargebühren hiefür betragen € 24,00 (auch wenn die Bemühungen sich letztlich erfolglos erweisen sollten).
Folgende Angaben werden benötigt:
- Vor- und Familienname
- Familienname bei Geburt
- Ort der Geburt
- Tag der Geburt
- Ort und Tag des Personenstandsfalls (Eheschließung, Tod)
- Angabe des Grunds zur Beschaffung
Sie können die Dokumentenbeschaffung auch beim Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien beantragen. In diesem Fall ist sofort zusätzlich eine Eingabengebühr in Höhe von € 13,00 zu entrichten.
