Diebstahl
Wenn Sie in Chile Opfer eines Diebstahls geworden sind, erstatten Sie unbedingt Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle (Carabineros de Chile). Lassen Sie sich nach Möglichkeit von Ihrem Reiseleiter oder einer anderen Person Ihres Vertrauens, die die spanische Sprache beherrscht, begleiten. Eine Diebstahlsanzeige wird zur Wiederbeschaffung der Dokumente und für Ihre Versicherungsgesellschaft benötigt.
Verständigen Sie sofort Ihre Bank und Kreditkartenunternehmen, um eine Sperre verlorener Bankkarten, Schecks und Kreditkarten zu veranlassen sowie Ihre Versicherungsgesellschaft! Bezüglich Ihres Flugtickets nehmen Sie sofort mit der Fluggesellschaft Kontakt auf.
Hinweise für Verlust des Reisepasses siehe Punkt "Reisepass" und für Verlust des Personalausweises siehe Punkt "Personalausweis"
Geldtransfers können schnell und einfach über Western Union abgewickelt werden: In Chile gibt es eine Vielzahl von Western Union-Auszahlungsstellen
Für weitere Hilfestellung steht Ihnen die Österreichische Botschaft in Santiago gerne zur Verfügung. Außerhalb der normalen Bürozeiten können Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft (Tel. +56/(0)9/8156 5711), der in sehr dringenden Fällen auch in der Nacht und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen angerufen werden kann, erreichen. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine/n Mitarbeiter/in der Österreichischen Botschaft zu kontaktieren, können Sie auch das Bürgerservice des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten in Wien rund um die Uhr anrufen: +43 501150 4411.
Anzeige erstatten
Vor allem in der Hauptreisezeit werden ausländische Touristen in Chile gelegentlich Opfer von Diebstählen. Für die Erlangung eines Reisedokuments und vielfach auch um Ansprüche aus einer Reiseversicherung geltend machen zu können, benötigt man ein polizeiliche Anzeige. In Chile ist ein solches Dokument im nächstgelegenen Polizeiwachzimmer (Comisaría de Carabineros de Chile) erhältlich.
Es gilt zu beachten, dass es zwei Formen von „Anzeigen“ gibt: „constancia“ und „denuncia“. Die „denuncia“ ist ein Strafanzeige und setzt einen strafprozesslichen Mechanismus in Gang: Adressat ist die Staatsanwaltschaft, die in weiterer Folge die Anberaumung eines Gerichtstermins erwirkt, zu dem der Anzeigende geladen wird und erscheinen muss. Der Anzeigende selbst erhält keine Kopie des Schriftstücks, sondern lediglich eine Anzeigebestätigung
Für die Erlangung eines Reisedokuments und für Versicherungszwecke ist bei Diebstahl oder Verlust allgemein die „constancia“ die geeignete Form der Anzeige: dabei handelt es sich um eine Niederschrift der amtlichen Wahrnehmungen der Umstände des Tathergangs und der eingetretenen Schäden.
