Einreise und Aufenthaltsbestimmungen für Österreich
A) Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tagen von chilenischen Staatsangehörigen
Chilenische Staatsangehörige benötigen kein Visum, wenn sie sich als Tourist, Geschäftsreisender oder zu Besuchszwecken nach Österreich begeben wollen, dort keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und sich insgesamt nicht länger als 90 Tage (in allen Schengenstaaten zusammengerechnet) innerhalb von 6 Monaten ab der ersten Einreise in den Schengenraum aufhalten werden. Besondere Hinweise hierfür finden Sie im Informationsblatt.
Einreise und Aufenthalt bis zu 90 Tagen von Staatsangehörigen, die der Visapflicht unterliegen
Detaillierte Information finden Sie unter nachstehenden downloads:
B) Längere Aufenthalte (mehr als 90 Tage) in Österreich
Für Aufenthalte in Österreich ab 90 Tagen bis zu 6 Monaten ist ein Visum an der Österreichischen Botschaft Santiago zu beantragen. Ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als 6 Monaten muß ein Aufenthaltstitel beantragt werden. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Österreichische Botschaft. Wir beraten Sie gerne über die genauen Verfahrensregeln, die in Ihrem Fall anzuwenden sind.
C) Studieren in Österreich
Chilenische Staatsangehörige können für Studienaufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Visum nach Österreich einreisen. Besondere Hinweise siehe Informationsblatt.
Detaillierte Informationen finden Sie unter nachstehenden downloads:
D) Verpflichtungserklärung
Eine Verpflichtungserklärung kann bei der für den Wohnort in Österreich zuständigen Fremdenpolizeibehörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion, Magistrat) abgegeben werden. Diese wird dann elektronisch an die Botschaft weitergeleitet (EVE – elektronische Verpflichtungserklärung).
Wenden Sie sich bitte für weitere Auskünfte an die zuständige Fremdenpolizei in Österreich.
E) Was ist der "Schengen-Raum"?
Österreich, Belgien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sind dem Schengener Abkommen beigetreten und gelten daher als "Schengener Staaten" oder "Schengenraum". Innerhalb des Schengenraums bestehen keine Grenzkontrollen. Beachten Sie bitte, daß nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch gleichzeitig Schengenstaaten sind!
Einreiseinformation für Malta
Die Österreichische Botschaft Santiago stellt in Vertretung für die Republik Malta Schengenvisa mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 90 Tagen aus. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für ein österreichisches Schengenvisum!
Chilenische Staatsangehörige können bis zu 90 Tagen ohne Visum in den Schengenraum - und somit auch nach Malta - einreisen.
Für die Ausstellung von Sichtvermerken mit einer Aufenthaltsdauer von mehr als 90 Tagen in Malta ist die Österreichische Botschaft Santiago nicht zuständig. Weitere Informationen sind bei der nächstgelegenen maltesischen Botschaft oder direkt bei der Einwanderungsbehörde in Malta einzuholen.
