Arbeiten in Österreich
Chilenische Staatsangehörige, die in Österreich arbeiten wollen, benötigen eine Arbeitsgenehmigung. Ihr künftiger Arbeitgeber in Österreich wendet sich zu diesem Zweck an das AMS - Arbeitsmarktservice Österreich.
Nach Erhalt der Arbeitsgenehmigung müssen Sie einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für Österreich beantragen. Die Arbeitsgenehmigung berechtigt nicht automatisch zum Aufenthalt in Österreich! Weitere Informationen finden Sie unter Einreise und Aufenthaltsbestimmungen.
Au-pair in Österreich
Das AMS informiert die österreichischen Gasteltern über die zu beachtenden Bestimmungen und bietet eine Liste von Au-Pair-Vermittlungen in Österreich.

