Wahlen
Sowohl österreichische StaatsbürgerInnen ohne Hauptwohnsitz in Österreich (Auslandsösterreicher) wie auch nur vorübergehend im Ausland aufhältige ÖsterreicherInnen mit aufrechtem Wohnsitz in Österreich können bei bundesweiten Wahlen unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme abgeben (Die Regelung der Auslandswahl bei Landtagswahlen obliegt den Ländern).
Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten bietet Ihnen auf der Wahl-Info-Website u.a. umfangreiche Informationen zum Wahlrecht von AuslandsösterreicherInnen.
