Verkehrsunfall
Verhalten bei Verkehrsunfällen in Italien
Art. 189 der italienischen Strassenverkehrsordnung („Codice della Strada“) enthält folgende Verhaltensnormen bei Unfällen:
- An einem Unfall beteiligte Lenker haben anzuhalten und vor allem eventuelle Verletzte zu versorgen.
- Soweit dies mit der Sicherheit des nachfolgenden Verkehrs vereinbar ist, sollen am Unfallort keine Veränderungen vorgenommen werden, die die Aufnahme des Unfalls bzw. seines Hergangs erschweren.
- Bei Unfällen mit bloßem Sachschaden ist darauf zu achten, dass der nachfolgende Verkehr möglichst wenig behindert wird.
- Unfallbeteiligte Lenker sind verpflichtet, ihre Personalien und andere relevante Daten (z.B. betr. Haftpflichtversicherung) auch den bei dem Unfall Geschädigten mitzuteilen.
Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die bei jedem Unfall maßgebenden Verhaltensregeln zu beachten wie insbesondere:
- Bei Personenschäden auf jeden Fall Verständigung der Polizei
- Ein Unfallbericht sollte erstellt werden; falls der Lenker dazu nicht in der Lage ist, kann dies auch durch einen anderen Fahrzeuginsassen erfolgen. Es empfiehlt sich, über ein entsprechendes Formular in deutscher und italienischer Sprache zu verfügen. Sind mehrere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt, muss je ein Unfallbericht mit dem Fahrer des vorausfahrenden und des nachfolgenden Fahrzeugs ausgefüllt werden. Der Unfallbericht muss von beiden Fahrern unterschrieben werden. Wenn der andere Lenker die Unterschrift ablehnt, ist es dringend zu empfehlen, das Kennzeichen des Fahrzeuges zu erfassen und möglichst viele Zeugen, die den Unfallvorgang beobachtet haben, zu erheben.
- Vor allem, wenn ein Unfallgegner die Unterschrift unter den Unfallbericht verweigert bzw. ein Unfall auf besonders grobe Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften zurückgeht (insbes. Alkohol am Steuer), sollten in jedem Fall Polizei oder Carabinieri eingeschaltet werden, was erfahrungsgemäß bei Unfällen mit bloßem (geringem) Sachschaden nicht immer gelingt.
- Vor allem bei Unfällen mit Personenschaden empfiehlt es sich, eine größtmögliche Anzahl von Zeugen nach Ihren Namen und Adressen zu befragen, die ihre Aussagen auch nach Möglichkeit sofort der Polizei oder Carabinieri bekannt geben sollen.
- Auch wenn kein Unfallsbericht-Formular verfügbar ist, sollten auf jeden Fall folgende Angaben notiert werden: Name und Adresse des Unfallgegners, Kennzeichen, Name und Adresse der Versicherungsgesellschaft, wenn möglich Polizzennummer.
- Notieren der Dienstnummer bzw. sonstiger Details von einschreitenden Sicherheitsorganen bzw. von Name und Adresse der Behörde, die für sie einschreitet, soweit möglich auch von allfälligen Aktenzahlen oder Protokollnummern
- Keine Unterschriftsleistung unter unverständliche Dokumente
- Auch wenn nach einem Unfall nicht sofort eine Verletzung erkennbar ist, sollten sich Betroffene, vor allem, wenn sie im Anschluss an den Unfall unter Schock standen, ärztlich untersuchen lassen.
- Hat ein Unfall einen Krankenhausaufenthalt zur Folge, sollte ein ärztliches Attest über die Verletzungen verlangt werden. Es kann auch nützlich sein, beim Unfall beschädigte Kleidungsstücke oder andere Gegenstände aufzubewahren.
Notrufnummern in Italien:
Polizei: 113
Rettung: 118
Feuerwehr: 115
Carabinieri: 112
Pannenhilfe: 116
