Sozialversicherung
A) Krankenversicherung/Sanità
Grundsätzlich muss man in jenem Land versichert sein, in dem man arbeitet (sofern man nicht in einem Entsendeverhältnis steht). Für die Mitgliedschaft bei der italienischen gesetzlichen Krankenversicherung (Azienda Sanitarie Locali) ist ein Wohnsitz in Italien erforderlich.
Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig mit dem örtlichen USL (Unità Sanitarie Locali)-Büro in Verbindung zu setzen, um einen ausreichenden Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei privaten Versicherungsverhältnissen ist zu empfehlen, die Reichweite des Versicherungsschutzes direkt mit der entsprechenden Versicherung abzuklären.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Auslandsösterreicher-Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten:
B) Rentenversicherung/Pensioni
Auch für die Rentenversicherung gilt nach den EU-Verordnungen über die soziale Sicherheit das Prinzip, dass man in jenem Land pensionsversichert sein muss, in dem man arbeitet. Der staatliche Rentenversicherungsträger in Italien ist die INPS (Istituto Nazionale della Previdenza Sociale) mit den jeweils örtlichen Niederlassungen.
Wurden Rentenbeiträge sowohl in Österreich als auch in Italien gezahlt, werden Rentenversicherungszeiten jeweils angerechnet, d.h. jeder Staat zahlt eine Teilrente. Der Rentenantrag ist in der Regel bei der zuständigen Stelle am Wohnsitz zu stellen.
Zusätzliche Informationen finden Sie auch auf der Auslandsösterreicher-Homepage des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten:
