Personenausforschung
Personenausforschung in Italien
Die Möglichkeiten eine in Italien geborene bzw. aufhältige Person auszuforschen, sind mangels eines zentralen Melderegisters begrenzt. Es besteht die Möglichkeit, an die Gemeinde des Geburtsortes der gesuchten Person heranzutreten um den Aufenthaltsort zu eruieren. Dafür müssen Angaben wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum und -ort bekannt sein. Mit einer längeren Erledigungsdauer ist allerdings zu rechnen.
Viele Personen sind mit ihren Festnetznummern im öffentlichen Telefonbuch erfasst. Für eine erfolgreiche Ausforschung müssen zumindest der Familienname und die Stadt, in der sich die gesuchte Person aufhalten soll, bekannt sein. Online kann unter folgenden Internetadressen gesucht werden:
Personenausforschung in Österreich
Um die neue Anschrift einer Person ausfindig zu machen, wendet man sich in den Bundesländern an den Meldeservice der Gemeindeämter, in Wien an den Meldeservice der Magistratischen Bezirksämter. Für Auskünfte unter Inanspruchnahme des Zentralen Melderegisters (ZMR) ist es überdies erforderlich, dass der/die AntragstellerIn zumindest folgende Daten des/der Gesuchten angeben kann:
Vor- und Familienname, Geburtsdatum und ein zusätzliches Merkmal, d.h. einen Bestandteil der Meldedaten (= Daten, die auf dem Meldezettel vermerkt sind).
Das Ansuchen um Meldeauskunft kann persönlich, schriftlich oder durch eine Vertrauensperson beim Zentralen Melderegister erfolgen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie unter:
