Lebensbestätigungen
Lebensbestätigungen dienen vorwiegend als Nachweis darüber, dass im Ausland lebende Bezieher von österreichischen Pensionen, Renten, Erziehungsbeiträgen und sonstigen finanziellen Leistungen am Leben und weiterhin bezugsberechtigt sind. Grundsätzlich muss die Person, deren Leben bestätigt werden soll, persönlich bei der nächstgelegenen konsularischen Vertretung vorsprechen und dort ihre Identität nachweisen. Wohnt diese Person so weit entfernt, dass ihre persönliche Anwesenheit mit beträchtlichen Kosten und Zeitverlust verbunden wäre, kann die Lebensbestätigung (Ort, Datum, Stempel und Unterschrift) auch von einem öffentlichen Notar oder von einem Gemeindeamt (Comune) vorgenommen werden. Ist die betreffende Person bettlägerig und kann sich deshalb nicht persönlich zu einer konsularischen Vertretung, einem Gemeindeamt (Comune) oder zum Notar begeben, empfiehlt es sich, die Lebensbestätigung gemeinsam mit einem entsprechenden ärztlichen Attest an die örtlich zuständige österreichische konsularische Vertretung zu senden. Diese konsularische Berufsvertretung wird sich bemühen, in jedem Einzelfall eine unbürokratische Lösung zu finden und die "esistenza in vita" mit dem Tag der Arztbestätigung zu bescheinigen.
