Führerschein
Bei Wohnsitzverlegung nach Italien ist der österreichische Führerschein binnen eines Jahres nach Erteilung der "residenza" beim zuständigen Straßenverkehrsamt ("Motorizzazione civile") bzw. über ein ACI-Büro in einen italienischen Führerschein umzuschreiben. Der österreichische Führerschein wird eingezogen und an die ausstellende Behörde übermittelt. Ausgenommen von dieser Umschreibepflicht sind die von den österreichischen Behörden ausgestellten neuen EU-Führerscheine. Bei diesen EU-Führerscheinen ist lediglich die Einschreibung desselben bei dem für den Wohnort zuständigen "Ufficio della Motorizzazione Civile" vonnöten.
Informationen in italienischer Sprache finden sich auf der Homepage des italienischen Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr.
